Recht auf gesundes Kind keine Kassenleistung
KÖLN (iss). Kassen müssen keine DNA-Analysen bezahlen, mit denen herausgefunden werden soll, ob ein ungeborenes Kind einen Gendefekt hat.
Veröffentlicht:Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren entschieden. Eine Schwangere wollte eine solche Analyse zur Basis der Entscheidung über eine Abtreibung machen.
Das falle nicht in den GKV-Leistungsbereich so das LSG. Aufgabe der Kassen sei die Gewährung von Maßnahmen zur Erkennung, Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten. Der Leistungskatalog umfasse kein "Recht auf ein gesundes Kind".
Az.: L 5 KR 720/11 ER