BSG-Präsident warnt vor Griff in die Sozialkassen

Deutschland braucht Geld für den Rettungsschirm und muss deswegen an anderer Stelle sparen. Bluten soll auch der Gesundheitsfonds. Für den Präsidenten des Bundessozialgerichtes ein Unding.

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BSG-Präsident Masuch: Wo ist die Rechtfertigung?

BSG-Präsident Masuch: Wo ist die Rechtfertigung?

© Nordmann / imago

KASSEL (mwo). Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, hat eine zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven tion angemahnt.

Bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts in Kassel warnte Masuch am Dienstag zudem vor einem Griff in die Sozialkassen.

Das Bundeskabinett will im März über die Eckpunkte des Haushalts 2013 beraten. Nach einem Bericht des "Spiegel" stehen dabei auch Einsparungen bei den Sozialhaushalten zur Diskussion, unter anderem ein geringerer Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds.

"Ich frage, mit welcher Rechtfertigung der Rettungsschirm für die Finanzmarktkrise durch Einsparungen im Sozialhaushalt finanziert werden könnte", sagte Masuch.

Hoffnung auf Gesundung

Deutlich kritisierte der BSG-Präsident die "stockende" Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009.

Mit 3297 Verfahren verzeichnete das BSG 2011 erneut einen Rekord bei den Neueingängen (2010: 3110). 3260 Verfahren (2010: 3135) konnten die Kasseler Richter erledigen und so die durchschnittliche Verfahrensdauer um einen halben auf acht Monate verkürzen.

Jedes dritte neue BSG-Verfahren betraf Hartz IV. In erster Instanz gingen die bei den Sozialgerichten eingereichten Hartz-IV-Klagen aber auf 170 488 erstmals etwas zurück.

"Es besteht die zarte Hoffnung, dass der Patient gesunden könnte", sagte der Vorsitzende Richter des für Hartz IV zuständigen 4. BSG-Senats, Thomas Voelzke.

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Kommentare
Dr. Cornelia Karopka 22.02.201216:37 Uhr

Bundeszuschuss allein aus Tabaksteuer ausreichend

Wie der werte Kollege kritisiert, werden die Kosten für Erkrankungen, die durch ungesunden Lebensstil begünstigt werden, durch die GKV finanziert. Nun, allein das Aufkommen an Tabaksteuer würde den Bundeszuschuss vollständig abdecken und sogar noch übersteigen.
Im letzten Jahr betrugen die Einnahmen des Bundes allein aus der Tabaksteuer nämlich 14,5 Milliarden Euro.

Meines Wissens sollen diese Bundeszuschüsse aber auch zur Finanzierung kassenfremder Leistungen dienen, wie z. B. der Behandlung kostenfrei mitversicherter Familienangehöriger, ein Phänomen, das es in der PKV nicht gibt.

Man kann nur hoffen, dass die GKV und ihre Mitglieder sich hier durchsetzen.

Dr. Thomas Georg Schätzler 22.02.201214:08 Uhr

Unverhältnismäßigkeit?

Man kann dem Präsidenten des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, nur beipflichten, wenn er fragt, "mit welcher Rechtfertigung der Rettungsschirm für die Finanzmarktkrise durch Einsparungen im Sozialhaushalt finanziert werden könnte?". So lange zweistellige Milliardensummen von den GKV-Versicherten durch Praxis- und Rezeptgebühren, Zuzahlungen, Zusatzbeiträge und Leistungsausschlüsse in Eigenleistung z u s ä t z l i c h aufgebracht werden bzw. demografische, innovative und epidemiologische, diagnostische, kurative, operative und palliative Herausforderungen noch zu bestehen sind, darf der Bundeszuschuss von derzeit 14 Mrd. € an die GKV nicht angetastet werden.

Es wäre völlig unverhältnismäßig, diese Zuwendungen aus kurzsichtigen fiskalpolitischen Erwägungen heraus an EU-Rettungsschirme für Staaten, Großbanken und Hedgefonds zu verfeuern. Denn zugleich werden Kernprobleme der Krankheitsverursachung durch Alkohol, Nikotin, (Verkehrs-)Unfälle, Umweltbelastung, Verletzungen Dritter durch Straftaten, Naturkatastrophen und Großschadensereignisse in der Gesetzlichen Krankenversicherung o h n e steuerliche Kostendeckung n u r durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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