Kein Patent fürs "perfekte Lächeln"
Das Bundespatentgericht lehnt Markenschutz für einen lächelnden Frauenmund ab - eine Ausnahme machten die Richter aber.
Veröffentlicht:MÜNCHEN (mwo). Nicht jede und nicht jeder hat es drauf, das "perfekte Lächeln". Darum bemühen dürfen sich aber weiterhin alle Unternehmer, insbesondere auch Zahnärzte.
Denn mit einem vor kurzem veröffentlichten Beschluss hat das Bundespatentgericht in München den Antrag, die Worte "perfect smile" als Marke mit Patentschutz anzumelden, abgelehnt.
Ein Unternehmen hatte "perfect smile" und dazu einen "perfekte" Zähne zeigenden Frauenmund als Marke angemeldet.
Der Patentschutz sollte Zahnprothesen, verschiedene zahnärztliche und kieferorthopädische Dienstleistungen und Behandlungen sowie Zubehör wie Zahnbürsten und Zahnseide umfassen.
Doch das Deutsche Markenamt in München lehnte diesen Antrag ab.
Perfektes Lächeln ist nicht eindeutig
Es fehle dem perfekten Lächeln die notwendige "Unterscheidungskraft", die den Antragsteller von seinen Wettbewerbern abhebe, so die Begründung der Markenschützer.
Genau so sah es nun auch das Bundespatentgericht. Die vermeintliche Marke sei letztlich nichts als Werbung "ohne erkennbaren herkunftshinweisenden Gehalt".
Lächelnde Werbung mit schönen Zähnen sei in der Branche längst verbreitet. Ein perfektes Lächeln gelte gemeinhin als "Symbol für Zahngesundheit und perfekt geformte Zähne".
Um das "perfekte Lächeln" bemühen dürfen sich daher weiterhin alle.
In ihrem Beschluss machten die Münchener Patentrichter allerdings eine Ausnahme und ließen "perfect smile" als Marke zu: für "Anti-Schnarch-Schienen".
Fragt sich nur, ob das perfekte Lächeln nach ruhiger Nacht dem Träger der Schiene oder nicht vielmehr seinem Bettnachbarn gehört.
Az.: 30 W (pat) 86/10
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