HIV-Tests

Steht ein Grundrecht auf der Kippe?

Sachsen-Anhalt will Blutabnahmen für HIV-Tests gegen den Willen der Patienten ermöglichen - zumindest in Gefahrensituationen. Die Aids-Hilfe warnt vor einem Bruch mit dem Grundgesetz. Das Gesundheitsministerium verweist auf die Infektionsgefahr.

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Blut für den Test: In Sachsen-Anhalt sorgt ein neues Gesetz für Aufregung.

Blut für den Test: In Sachsen-Anhalt sorgt ein neues Gesetz für Aufregung.

© Mathias Ernert

MAGDEBURG (zie). Aufruhr sorgt bei der Deutschen Aids-Hilfe ein in Sachsen-Anhalt geplantes Gesetz, das HIV-Tests künftig auch gegen den Willen von Betroffenen ermöglichen soll.

Nach erster Lesung wurde der Gesetzentwurf vom Landtag an den Ausschuss für Inneres überwiesen.

"Die erste Lesung im Landtag ist ja erst der Beginn für eine intensive Diskussion und Beratung, bei der es bestimmt auch zu einer öffentlichen Anhörung aller Beteiligten kommen wird", so Holger Paech, Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Intention für die angestrebte Gesetzesänderung sei der bessere Schutz von Personen, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren oder sind.

Dazu gehörten Opfer von Gewalt- oder Sexualtaten, aber auch Polizisten und Rettungshelfer, die vor der Übertragung von Krankheitserregern wie HIV oder Hepatitis-Viren geschützt werden müssten.

Paech: "Für die Entscheidung über die Einleitung oder Fortführung einer medizinischen Behandlung der Betroffenen ist die Kenntnis bestehender Infektionen des Verursachers wichtig."

Ängste statt Erfordernisse?

Die Argumente von Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen Aids-Hilfe, dass ein solches Gesetz Grundrechte außer Kraft setze und damit die Tür für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen öffne, kann im Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalts nicht nachvollzogen werden.

"Die angestrebte Neuregelung gilt dem Gesundheitsschutz. Hier wird nicht willkürlich agiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind konkret beschrieben", so Paech.

Niemand solle willkürlich zu Tests gezwungen werden. Lediglich die Annahme, dass eine Gefahr für Leib und Leben von einem Verursacher ausgehen könnte, rechtfertigten Tests und Untersuchungen auch gegen den eigenen Willen.

Es gelte der Grundsatz, dass nur dann untersucht werden darf, wenn das Ergebnis zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich den Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten Berufe als Gesprächspartner an. "Die Ängste von Menschen in medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst", sagt Carsten Schatz.

"Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit hilfreichen Informationen zu begegnen."

Das in Sachsen-Anhalt geplante Gesetz sei nach seiner Ansicht jedoch eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. "Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig."

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Kommentare
Andreas Linz 02.08.201213:57 Uhr

Zwangsweise HIV-Tests oder hygienisches Schutzverhalten

Ich bin Anfang der 80er in den Pflegeberuf eingetreten und habe parallel dazu als RS auf KTW, RTW und NAW Dienst gemacht. In beiden Bereichen lernte ich, dass ein hygienisches Arbeiten den Eigenschutz vor Infektionen beinhaltet. Es macht keinen Unterschied, ob ich einen Patienten mit einer un- oder bekannten ansteckenden Erkrankung versorge oder Pflege. Ich muß mich stets so verhalten, dass ich nach Möglichkeit nicht infiziert werden kann. Daher braucht es keine präventiven Zwangstests.
Vor allem mein Infektionsstatus muß klar sein. Aus forensischen Gründen sollte es Pflicht sein, dass sich alle in Medizin und Pflege tätigen selbst regelmäßig testen lassen. Wenn dann der Fall eintritt, dass ich mich mit potentiell HIV kontaminiertem Material verletzt habe, muß auch ich mich testen lassen und der Patient kann um Einwilligung in einen Test gebeten werden. Sollte dieser es ablehnen und bei mir eine Infektion festgestellt werden, sehe ich darin den Anscheinsbeweis einer Übertragung durch den Patienten, es wäre an ihm, zivilrechtliche Ansprüche abzuwehren, welches sicher nur über den Nachweis nicht infiziert zu sein möglich wäre.
M.E. braucht es kein solches Gesetz, man sollte zunächst einmal die vorhandenen Möglichkeiten ausschöfen und sich nicht nur erst dann vor Infektionsübertragungen schützen, wenn klar ist, dass eine Gefährdung
besteht. Hygienisches Verhalten ist Pflicht!

Dr. Markus Junker 02.08.201212:39 Uhr

HIV-Test

ich finde den HIV-Test bei Notfällen völlig legitim. Wer sich als Rettungskraft zur Verfügung stellt, sollte nicht auch noch durch ein (vermeidbares) Risiko bestraft werden. Das wär ja wohl die Höhe!! Ansonsten muss die Wertschätzung für die Rettungskräfte in Frage gezogen werden dürfen, und der dementsprechende Nachwuchs bliebe aus. Wer hat hier welches Grundrecht, und welches ist höher einzuschätzen? Wer HIV-infiziert ist und es noch nicht weiß, hätte dann wenigstens Klarheit. Es gibt im übrigen Möglichkeiten, sich vor Ansteckung zu schützen. Und ich finde das ist Pflicht!!!

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