Unter Bedingungen

Cannabis aus dem Eigenheim

Ob bei MS, Spastiken oder der Krebstherapie - hin und wieder wollen Patienten Cannabis zur Therapie verwenden. Jetzt hat ein Gericht ihnen den eigenen Anbau erlaubt - mit Bedingungen.

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MÜNSTER. Schwerkranke dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine Behandlungsalternative gibt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil festgestellt.

Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, wie Gerichtssprecher Ulrich Lau am Donnerstag sagte.

Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eignen Wohnung anzubauen.

Bislang wurden solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abgelehnt. Diese Praxis sei aber rechtswidrig, erklärte das Gericht.

"Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis", so Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM).

Cannabisprodukte aus der Apotheke seien für viele Patienten unbezahlbar, sagte Grotenhermen. Durch einen legalisierten Eigenanbau eröffne sich für sie erstmals eine erschwingliche Alternative. (dpa)

Az.: 13A 414/11

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