Berufung angekündigt
NRW setzt Feldzug gegen E-Zigaretten fort
E-Zigaretten sind keine Arzneimittel - so hat jüngst ein Gericht entschieden. Das Gesundheitsministerium in NRW gibt sich aber nicht geschlagen - und will in Berufung gehen.
Veröffentlicht:KÖLN. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) setzt ihren Kampf gegen die E-Zigarette fort.
Sie kündigte an, dass das Ministerium gegen drei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) in die Revision zum Bundesverwaltungsgericht gehen will, nach denen die in den E-Zigaretten enthaltenen nikotinhaltigen Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und deshalb frei gehandelt werden können.
"Ich bedauere diese Entscheidung außerordentlich, zumal sie auch der Entwicklung auf der europäischen Ebene widerspricht", sagte Steffens. Nach Einschätzung des Gerichts sind die nikotinhaltigen Liquids weder Präsentations- noch Funktionsarzneimittel.
Arzneimittel hätten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung, so das OVG. Beide Voraussetzungen seien bei den Liquids nicht gegeben.
Dieses Argument findet Steffens nicht stichhaltig. Auch Produkte wie die Anti-Baby-Pille und Nikotinpflaster hätten keine direkte therapeutische Wirkung, seien aber zweifelsfrei und unstrittig Arzneimittel.
2,2 Millionen E-Zigaretten-Raucher in Deutschland
Der Verband des E-Zigarettenhandels begrüßte erwartungsgemäß die Entscheidung des Gerichts. "Das ist ein toller Erfolg für die E-Zigarettenhändler", sagte Sprecher Philip Drögemüller.
Endlich sei Rechtssicherheit hergestellt worden. "Wir gehen davon aus, dass sich diese Linie nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa durchsetzen wird."
In dem Verband sind rund 100 mittelgroße und große Händler zusammengeschlossen. Außerdem gibt es nach Angaben von Drögemüller noch eine Vielzahl kleiner Anbieter, die zum Teil auch im Internet aktiv sind.
Nach einer Umfrage aus dem März dieses Jahres gibt es in Deutschland rund 2,2 Millionen regelmäßige Nutzer von E-Zigaretten.
Der Umsatz in diesem Segment hatte sich von 2010 auf 2011 von fünf Millionen Euro auf 100 Millionen Euro verzwanzigfacht, 2012 blieb er dann unverändert. "Das Marktpotenzial ist extrem groß", sagt Drögemüller.
Der Verband geht davon aus, dass sich durch das OVG-Urteil die Verunsicherung der Verbraucher legt und der Verkauf der E-Zigaretten wieder anzieht.