Hintergrund

Mechthild Bach - "Im Paragrafendschungel in den Tod getrieben"

Der Selbstmord der Ärztin Dr. Mechthild Bach hat auch viele Leser der "Ärzte Zeitung" aufgewühlt.

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:
Internistin Bach bei ihrem letzten Tag vor Gericht: Ihr Prozess und der Freitod erinnert einen Leser an "Hexenjagden".

Internistin Bach bei ihrem letzten Tag vor Gericht: Ihr Prozess und der Freitod erinnert einen Leser an "Hexenjagden".

© dpa

"Man hätte Frau Dr. Bach danken sollen, statt sie im Paragrafendschungel in den Tod zu treiben. Das ist ein großer Verlust für uns Ärzte", schreibt empört der Palliativmediziner Dr. Mustafa Ayhan in einem Leserbrief.

Zur Erinnerung: Mit einer Überdosis Morphium soll Internistin Bach den Tod von 13 Patienten verursacht haben. Sie beteuerte stets ihre Unschuld.

Beim Prozess vor dem Landgericht Hannover hieß es in der vergangenen Woche, sie müsse möglicherweise mit einer Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke rechnen. Jetzt hat sich die Ärztin umgebracht.

Viele Leser der "Ärzte Zeitung" reagieren erschüttert. "Als Palliativmediziner", so Ayhan, "ist man jeden Tag mit dem Risiko konfrontiert, dass man beim Versuch, die Leiden der Patienten zu minimieren, an sehr hohe Dosen Opioid-Analgetika greifen muss und diese bei den sowieso sehr geschwächten Patienten eine Atemdepression mit Todesfolge auslösen können. Meiner Meinung nach trifft die verstorbene Ärztin keinerlei Schuld."

Mit Blick auf die Folgen des Prozesses zeigt sich Ayhan pessimistisch: "Und wozu führt nun das ganze?", fragt er.

"Ich kann es schon voraussehen: Aus lauter Angst, mit einer solchen Anklage konfrontiert zu werden, wird es den meisten Ärzten nun leichter fallen, die Patienten zu niedrig zu dosieren. Wen kümmert's denn, ob diese todkranken Menschen etwas mehr leiden müssen? Wer kriegt denn schon mit, ob ein Todkranker, der sich kaum noch ausdrücken kann, etwas mehr leiden muss, dafür aber ein paar Tage später in den Tod geht?"

Aufgewühlt reagiert auch unser Leser Dr. Roland Sautter: "Sollen Kollegen auf Palliativstationen nur noch in Panik maximal defensiv arbeiten?" fragt er.

"Mit Anwälten, Psychologen, Theologen, Soziologen, Dokumentationsspezialisten auf Schritt und Tritt bei jeder Visite und Maßnahme?"

"Vielleicht hat Frau Dr. Bach die Verrechtlichung der Medizin zu wenig im Blick gehabt und war durch jahrelange 'Übung' in Grenzsituationen bei hoffnungslosen Zuständen zu individualisiert in ihrem Medizinverständnis, dass sie über Durchschnittsdosierungen und ähnliches zu wenig nachdachte", so Sautter weiter.

"Aber dass sie mordend über die Station ging? Ein extremes Unding, wer soll sich das vorstellen können?"

"Die Justiz würde besser daran tun im Vorfeld die Mediziner zu unterstützen und einen möglichst sicheren Rahmen für deren Tätigkeit zu schaffen", schreibt unser Leser Michael Meiser. "Stattdessen werden Hexenjagden wie diese möglich. Sehr tragisch", bedauert er.

"Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft jetzt mit sich selbst ins Gericht geht", so P. A. Oster. Die Justiz sei weit davon entfernt, sich in das hippokratische Gedankengut eines Arztes hinein zu denken.

Dipl.-Ing Ulrich Kabis weiß als chronischer Schmerzpatient und Leiter einer Selbsthilfegruppe, "wie hoch die Hürden des Gesetzes liegen, und welche Probleme gute Mediziner und Schmerztherapeuten haben, um ihren Patienten wirklich zu helfen".

Es sei ein jahrelanger Kampf, die richtige Behandlung als chronischer Schmerzpatient zu erhalten, "aber noch viel schlimmer, eventuell alle tatsächlich zur Verfügung stehenden Medikamente nutzen zu dürfen!", erläutert er.

Sein kritisches Fazit: "Ernst genommen werden die wenigsten Schmerzpatienten, weil sie in der Regel schwierig sind! Doch wenn ein Arzt wirklich mal Mut beweist, dann schiebt die Krankenkasse den Riegel vor, beispielsweise bei einem Alternativmedikament oder einer solchen (Alternativ- d. Red.)-Behandlung. Selbst kostengünstigere Lösungen werden abgeschmettert, nur weil sie angeblich nicht verordnungsfähig sind", berichtet Kabis.

Frustriert zeigt sich schließlich auch Dipl.-Med. Roland Fuchs: "Ärzte sind seit Jahren Spielball und Freiwild der Nation!", sagt er.

"Die traurige Reaktion der ehemaligen Kollegin ist eigentlich ein Fingerzeig auf Staat, Justiz und Gesellschaft."

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Kommentare
Lutz Barth 31.01.201109:41 Uhr

„Versteinerte Juristen“?

Mit Verlaub – hier scheint die Debatte über die Thematik der Grenzen der Suizidbeihilfe eine Wende zu nehmen, die mehr als überraschen muss. Darf daran erinnert werden, dass es allen voran Juristen sind, die für „mehr Selbstbestimmungsrechte“ auch des schwersterkrankten und sterbenden Patienten eintreten und dass derzeit die moderne Gegenwartsethik der Medizin mit allen „Mitteln“ versucht, einen nicht vorhandenen Widerspruch zwischen Palliativmedizin einerseits und Sterbebegleitung andererseits aufrecht zu erhalten? Sind es nicht aufgeklärte Juristen, die für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts streiten und damit zugleich auch für mehr Rechtssicherheit streiten, während demgegenüber Neopaternalisten die Medizinethik zur „Religion“ maßlos überhöhen und dem schwersterkrankten oder sterbenden Menschen gar am Ende des verlöschenden Lebens noch moralische Pflichten auferlegen wollen? Sind es nicht führende Medizinethiker, die da befürchten, dass die Ärzteschaft moralisch zu verrohen droht, wenn und soweit nicht an dem Arztethos festgehalten wird? Sind es nicht die modernen Gegenwartsethiker, die da meinen, es sei unmoralisch, einen Suizid zu begehen? Sind es nicht die Oberethiker, die da meinen, gegenüber dem zur Selbstbestimmung Patienten den Vorwurf zu erheben, er sei ein „egozentrischer Individualist“?

Bleibt also kritisch nachzufragen: Wer verkennt hier eigentlich welche Realität?

Hans-Peter Meuser 28.01.201115:32 Uhr

Um welche Dosen geht es eigentlich?

Frau Dr. Bach wurden Morphin- und Diazepam-Überdosierungen vorgeworfen. Kann jemand mitteilen, von welchen Dosen pro Tag denn im Prozess die Rede war?

Dr. Thomas Georg Schätzler 28.01.201114:28 Uhr

Welten trennen Ärzte und Juristen!

Lange habe ich überlegt, ob es Sinn machen könnte, zu diesem tragischen Geschehen einen Beitrag zu schreiben. Denn gerade das medizinisch-juristische Grenzgebiet ist voller Widersprüche, Missverhältnisse, Schuldzuweisung, Aggression und fundamentaler Gegensätze.

Aber wenn die Wogen der Emotionen abebben und ruhigere Gedanken folgen, sollte man versuchen der internistischen Kollegin, Frau Dr. med. Mechthild Bach gerecht zu werden und zugleich die gesellschaftlichen Auswirkungen würdigen. Ich will mich hier bewusst absetzen von den Versuchen, Frau Dr. Bach als Märtyrerin hoch zu stilisieren und der Gerichtsbarkeit das zu ächtende Böse zu unterstellen.

Grundsätzlich ist für ein Gericht nie auszuschließen, dass ein noch so gut beleumdeter Angeklagter nicht möglicherweise eines Verbrechens schuldig gesprochen werden muss. Bei Zweifeln an der Substanz des Anklagevorwurfs wird freigesprochen, bei hinreichend überzeugender Tatüberführung ist zu verurteilen, es sei denn die Schuldfähigkeit ist objektiv wesentlich eingeschränkt. Auch ist die Tatsache, einen höchst angesehenen Beruf auszuüben, kein zwingender Schutz vor Aggression und Autoaggression. Jeder Mensch kann unter den Lasten seines beruflichen und privaten Alltags dekompensieren. Ein unreflektierter Altruismus kann zu in Frustration geronnene Sinnlichkeit ausarten und eine auskömmliche „work-life-balance“ konterkarieren.

In Ärzteprozessen wie diesem ist die Beurteilung durch die Vielschichtigkeit der Ereignisse besonders diffizil. Da liegt ein Kranker, der seinen Willen oft nicht mehr konkludent äußern kann. Da ist ein Arzt, der noch viele andere Patienten zu betreuen hat. Da ist eine grundsätzliche Unmöglichkeit, zukünftige Lebens- und Sterbensentwicklung valide abzuschätzen. Da muss man sich mit Berufserfahrung und Selbstreflexion seiner Arbeit immer klar machen, dass Prophetie unangebracht ist.

Dann sind fehlende Willenserklärung des Patienten, mögliche Willkürentscheidungen des Arztes, mangelnde Dokumentation und auch nur latent destruktive Impulse bei a l l e n Beteiligten eine explosive Mischung. Dann ist jede palliative Bemühung eine Gratwanderung zwischen Heilen und Helfen des Arztes und dem unbestimmbaren Schicksal des Patienten und seinen Erwartungshaltungen bzw. denen seiner Angehörigen.
Deswegen ist es auch ein Unding, z. B. seitens der Bundesärztekammer, zu behaupten, der ärztlich assistierte Suizid sei nach dem deutschen Strafgesetzbuch nicht mehr strafbar. Im Gegenteil, der § 216 StGB („Tötung auf Verlangen“) soll gerade eine Schutzfunktion ausüben bei der rechtsproblematischen Gratwanderung zwischen Patientenselbstbestimmung, Garantenpflicht und ärztlichem Auftrag.

Wenn dann eine Angeklagte, nach hoffentlich fundierter anwaltlicher Beratung, dem Vorsitzenden Richter erklärt, sie würde bei präfinalen Patienten immer eine Art „Aura des Sterbens“ fühlen und danach ihre Entscheidung richten, Morphin und Diazepam auch sehr hoch dosiert zu geben, und dieser Patient möglicherweise n i c h t sterbenskrank und noch bei vollem Bewusstsein ist, dann kann bzw. muss der Richter auch ein Heimtückemerkmal reflektieren. Der Patient ist wehrlos, agieren kann nur die Ärztin und dies muss sie dokumentieren und insbesondere den erklärten Willen des Patienten beschreiben. Wer dies nicht tut, muss sich dem Vorwurf der willkürlichen, von einer Aura angetriebenen Entscheidungsfindung stellen.

Mit kollegialen Grüßen, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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