TV-Kritik

Sterbehelfer und die Schwelle zum Tod

Ein Beitrag von "Report Mainz" hat die Tätigkeit von Sterbehelfern beleuchtet. Doch wo die wahre Krux bei der Versorgung todkranker Menschen liegt, ist dabei kein Thema.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Wenn fast nichts mehr geht, wünschen sich manche Schwerkranke einen Sterbehelfer. Aber können diese wirklich helfen?

Wenn fast nichts mehr geht, wünschen sich manche Schwerkranke einen Sterbehelfer. Aber können diese wirklich helfen?

© STOCK PICTURE / dpa

Den erschütterndsten Satz im Beitrag von "Report Mainz" am 14. Januar über Sterbehelfer in Deutschland sagte eine alte, schwerkranke Dame: "Diese Krankheit beherrscht meinen Körper absolut, und sie beherrscht ihn so dermaßen, dass meine Seele total auf der Strecke bleibt. Das ist kein Leben mehr."

Ihr gegenüber saß kein Arzt, dem sie ihr Leid hätte klagen können, kein Psychologe oder Pfarrer, sondern ein Sterbehelfer - der ehemalige Lehrer Peter Puppe.

"Report Mainz" begleitete ihn bei Klientenbesuchen. Die Autoren kommentieren: Kein Arzt habe mit der Patientin über ihren Sterbewunsch sprechen wollen.

Rund 40 Menschen hat Peter Puppe nach eigenen Angaben bisher mit einem Medikamenten-Cocktail über die Schwelle zum Tod geholfen.

Mindestens elf weitere Sterbehelfer in Deutschland haben zusammen im vergangenen Jahr 155 Menschen den Tod gebracht, so die Recherchen von "Report Mainz".

Wann kommt Peter Puppe? Im Falle einer "schweren Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung, ohne Aussicht auf medizinische Hilfe oder sogar Gesundung über längere Zeit", so charakterisiert er den Zustand seiner Klienten. Wenn sie ihr Leben als absolutes Leid und als unwürdig empfinden, "dann kann ich helfen", sagt Puppe. Wirklich?

Es geht nicht um mehr Geld, sondern um die Seele

Nun, helfen kann er tatsächlich nicht, das muss man unterstreichen. Er kann beenden. Zudem ist er es schließlich, der entscheidet, ob es einem Klienten schlecht genug geht, um zu sterben. Kann Puppe das? Und wer sollte das beurteilen?

Dass er es darf, ist unbestritten. Puppe reicht seinen Klienten die bitteren Medikamente zerkleinert und mit Apfelmus gemischt. Der assistierte Suizid ist in Deutschland erlaubt.

Das Zitat der alten Dame aber zeigt: Sterbehelfer markieren in Deutschland eine Lücke im medizinischen "Versorgungsapparat", wobei "Lücke" eine verharmlosende Bezeichnung ist. Durch diese Lücke rutscht die Seele und bleibt zurück.

Das Gesundheitssystem und die Menschen, die in ihm arbeiten, sind kaum in der Lage, bei ihrer Arbeit die psychischen Folgen schwerer Krankheiten aufzufangen. Und, ganz recht, für viele Patienten ist das DANN "kein Leben mehr".

Neun Euro pro angefangene zehn Minuten für Gespräche mit Patienten mit lebensverändernden Erkrankungen? Es geht hier nicht darum, mehr Geld zu verlangen. Sondern die gut gemeinte Leistung im neuen Hausarzt-EBM zeigt vor allem, wie hilflos das System auf die seelischen Leiden nicht nur ihrer schwerkranken Patienten reagiert.

Zuwendung ist im Versorgungssystem nur in homöopathischen Dosen vorgesehen, meistens gar nicht. Auch die schon vielerorts gedeihende Palliativmedizin und die Hospizbewegung kann die Not der Vielen längst nicht lindern.

Selbsternannte durch ernannte Sterbehelfer ersetzen

Da fällt es leichter, den Tod als Weg aus dem Elend anzubieten. In Deutschland ist solch assistierter Suizid erlaubt, aber die Bundesärztekammer verbietet ihn den Ärztenim Berufsrecht.

Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München kommt indessen zu dem Schluss, dass ein striktes Verbot des assistierten Suizids durch Ärzte Schwerstkranken nicht gerecht wird, heißt es in der Abmoderation des "Report"-Beitrags.

Durch das Verbot provoziere die BÄK den "Wildwuchs in der Sterbehilfe", so der Medizinethiker und Jurist Wolfgang Putz in dem Beitrag, und spricht von einem "martialischen, ausnahmslosen Verbot für Ärzte".

Er fordert, dass "der Arzt nach seinem Gewissen Beihilfe zum Suizid machen darf". Nur so könne man selbsternannte durch ernannte Sterbehelfer ersetzen. In der Tat darf man annehmen, dass Ärzte qualifizierter sind als Peter Puppe, was dieser auch bestätigt.

Er wolle sich selber erübrigen, sagt er, und wünsche sich Ärzte, die ihrem Gewissen folgen dürfen.

Dass unser Gesundheitssystem vor allem dem Körper Schwerkranker hilft und zu wenig ihrer Seele, haben die TV-Autoren leider nicht weiter aufgegriffen.

Am Schluss des Beitrags gleitet Puppe auf einer kleinen Autofähre über einen Fluss, als führe er selber auf Charons Nachen über den Styx ins Totenreich. Eben noch hat Puppe gesagt, seine just gestorbene Klientin sei "ganz friedlich eingeschlafen, so wie es sich alle Menschen wünschen".

Ein verführerisches Bild. Aber niemand weiß wirklich, was Sterben und Tod sind. Auch Peter Puppe nicht, mag er noch so malerisch über den Fluss gleiten. Die dringlichste Aufgabe ist ein medizinisches Versorgungssystem, dass der "Seele" seiner Patienten mehr Aufmerksamkeit schenkt.

Zum Beitrag von "Report Mainz"

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Kommentare
Anne C. Leber 17.01.201416:44 Uhr

Leserzuschrift von Peter Puppe

Schade, dass ich auf Ihren guten Beitrag nicht öffentlich antworten "darf" - als profaner "Nicht-Arzt"! Ich wollte - ob Sie es glauben oder nicht! - nur positives Lob und Dank äußern.
Aber soviel doch hier - sofern es Sie interessiert:

"Kann Puppe das? Und wer sollte das beurteilen?"
Ein klares Ja, und Sie würden mir - vielleicht - Recht geben, wenn Sie wüßten, was ich alles studiert habe und über welche beruflichen und privaten Erfahrungen ich verfüge. Die Berufsbezeichnung "Arzt" ist leider kein Garant dafür, kompetenter in dieser Thematik zu sein als ich (nach 8 Jahren täglichem, vielfältigem Eigenstudium). Drei Fachärzte haben mich überdies zu einem persönlichen Beratungsgespräch aufgesucht und waren sehr dankbar für den Austausch.
Es geht auch nicht vorrangig darum, ob es einem Patienten "schlecht genug geht", wie Sie schreiben. Es geht um das verbriefte Grundrecht der Selbstbestimmung - auch über das eigene Sterben. Es bedarf eben nicht der "Sterbefreigabe" durch den Arzt (und welcher sollte das überhaupt sein? jeder?. Ich entscheide nicht, sondern der Betroffene in seiner Eigenverantwortlichkeit. Ich entscheide lediglich, ob ich Anhaltspunkte dafür sehe, in besonders gelagerten Fällen - aus guten Gründen - nicht zu helfen. Verstehen Sie mich? Es wird Ihnen sicherlich nicht leicht fallen, da Sie eine andere Sozialisation hinter sich haben.

"In der Tat darf man annehmen, dass Ärzte qualifizierter sind als Peter Puppe, was dieser auch bestätigt"
Nein, das habe ich so allgemein nicht bestätigt! Hören Sie doch bitte noch einmal hinein!
Freundlichen Gruß
Peter Puppe

Lutz Barth 16.01.201420:38 Uhr

BÄK ist zum Einlenken aufgefordert!

Um es moderat auszudrücken: Allen voran die BÄK trägt entscheidende Verantwortung dafür, dass die Debatte um die Sterbehilfe mal wieder zu entgleiten droht und der Sterbetourismus mehr denn je salonfähig wird.

Die Debatte, insbesondere auch der Sicht des parlamentarischen Gesetzgebers, könnte wesentlich „entspannter“ geführt werden, wenn die Ärztefunktionäre davon Abstand nehmen, ihre Mission mit Blick auf eine (fragwürdige!) arztethisch genehmen Kultur des guten palliativmedizinisch begleiteten Sterbens unbeeindruckt fortzusetzen.

Ein Großteil der Ärztefunktionäre wird sich gegenüber dem Vorwurf zu erwehren haben, gegenüber dem freien Willen eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen mehr als „nur“ intolerant zu sein: sie überziehen nicht nur ihre eigenen Kollegen mit einem ethischen Zwangsdiktat, sondern negieren auch beharrlich mittelbar die individuellen Grundrechte der Betroffen, die da ihrem Leid frei verantwortlich entfliehen wollen. Dies gelingt ihnen insbesondere deshalb, weil die gewünschte Sachkunde durch die Verklärung eines arztethisches „Ideals“ überschattet wird, welches gleichsam per Diktum verordnet wird, obgleich doch jeder weiß, dass Ärzte schon seit ewigen Zeiten „getötet“ haben und dies gar mit dem „Segen“ der geltenden Musterordnung (Schwangerschaftsabbruch!).

Hippokrates, der allzu gerne in der arztethischen Debatte bemüht wird, wäre wohl not amused, wenn er wüsste, dass seine Kolleginnen und Kollegen bei einem Schwangerschaftsabbruch ganz maßgeblich mitwirken!
Mit Verlaub: Die BÄK sollte endlich einlenken, zumal diese im Begriff ist, nicht nur die Patienten, sondern auch die eigenen Kolleginnen und Kollegen für ihre Mission zu instrumentalisieren. „Moralische Autorität“ dürfte anders aussehen, insbesondere in Kenntnis der Funktion und Bedeutung der Grundrechte!

Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger jedenfalls ist weit davon entfernt, eine Lex BÄK resp. einen „arztethischen Katechismus“ zu respektieren, der sich unter dem jetzigen Präsidium verselbständigt hat.

Es darf und muss daran erinnert werden, dass der Vorgänger von Montgomery selbst gegen die „Sterbehilfe“ war, gleichwohl aber im Interesse seiner Kolleginnen und Kollegen für eine liberale Lösung eintrat.

Dass diese Linie nicht fortgesetzt wurde, ist mehr als nur bedauerlich, dokumentiert doch das starrköpfige Verhalten der Ärztefunktionäre ein Verhältnis zur „Macht“, welches gerade bei freiberuflich tätigen Ärzten Anlass zu besonderem Argwohn wecken muss.

Es mag hart klingen: aber gerade die BÄK trägt mit ihrer ethischen Haltung dazu bei, dass Deutschland im Begriff ist, nicht „Vorreiter“ einer ausgewogenen Arztethik zu sein, sondern vielmehr droht, dass Schlusslicht in Sachen humanes Sterben zu werden.

Die BÄK hat und wird sich so keine besonderen Meriten verdienen, sondern allenfalls den harschen Vorwurf, mit den Mitteln einer Musterberufsordnung die Intoleranz salonfähig gemacht zu haben.

Dies ist nicht nur grotesk, sondern vor allem auch mit Blick auf die Kollegenschaft zutiefst beängstigend.

Eine solche „Selbstverwaltung“ kann nicht gewünscht sein und der parlamentarische Gesetzgeber mag nun endlich seiner Aufgabe nachkommen, auch für einen adäquaten Grundrechtsschutz der verkammerten Ärztinnen und Ärzte Sorgen zu tragen! Mit der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts wird die unsägliche Debatte zum großen Teil entschärft und es darf daran erinnert werden, dass bisher nahezu alle Ethikräte, die sich mit der Thematik beschäftigt haben, für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts votieren.

Es drängt sich die Frage auf, ob die Ärztefunktionäre tatsächlich „glauben“, die ethisch und moralisch integeren Ärzte zu sein?

Diese Frage mag sich ein Jeder selbst beantworten!

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