Gerichtsanordnung

Wachkoma-Patient wird doch weiter behandelt

Kommando zurück: Am Montag sah es kurz danach aus, als ob Wachkoma-Patient Vincent Lambert nach einem jahrelangen Rechtsstreit bald sterben würde. Nun hat sich das Blatt gewendet.

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Künstliche Ernährung um jeden Preis? In Frankreich streiten Familienangehörige über die angemessene Behandlung eines Wachkoma-Patienten.

Künstliche Ernährung um jeden Preis? In Frankreich streiten Familienangehörige über die angemessene Behandlung eines Wachkoma-Patienten.

© Lichtmaler / Fotolia

STRAßBURG /PARIS. Das nun schon über zehn Jahre andauernde Gezerre um das Leben des französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert nimmt kein Ende. Zwar hatte am Montagnachmittag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zum dritten Mal entschieden, es sei rechtmäßig, Lambert sterben zu lassen. Doch noch in der Nacht zu Dienstag ordnete nach Informationen der französischen Nachrichtenagentur AFP ein Gericht in Paris an, dass die künstliche Ernährung fortgesetzt werden soll.

Der heute 42-Jährige hatte 2008 einen schweren Motorradunfall. Seitdem ist er querschnittsgelähmt und liegt mit schweren Hirnschäden im Wachkoma. Nach ärztlichem Ermessen wird sich dies nicht mehr ändern.

Nach französischem Recht entscheiden die behandelnden und weitere Ärzte, ob die künstliche Ernährung eingestellt werden soll. Nach einem Gesetz aus 2016 dürfen sie die lebenserhaltende Behandlung beenden, wenn sie „unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten“.

Im Fall Lamberts hatten sie dies befürwortet. Das oberste französischen Verwaltungsgericht hat dies 2014 in einer ungewöhnlichen Plenumsentscheidung bestätigt, weil es auch dem mutmaßlichen Willen Lamberts entspreche.

Streit innerhalb der Familie

In einer Grundsatzentscheidung ist 2015 dem auch der EGMR gefolgt. Passive Sterbehilfe verstößt danach nicht gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Voraussetzung ist zudem ein klarer gesetzlicher Rahmen.

Doch auch nach diesem Urteil in für Europa allerhöchster Instanz fand der Anwalt der Eltern immer neue juristische Wege, dessen Umsetzung zu verhindern. Der Streit hat einen Riss innerhalb der Familie erzeugt. Während die Eltern und seine Geschwister gegen die Einstellung der Pflege sind, will Lamberts Ehefrau ihn dagegen „in Würde gehen lassen“. Ihr Mann habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde, sagte sie vor einigen Jahren. Eine Patientenverfügung von Lambert gibt es allerdings nicht. 

Zuletzt hatten die Ärzte im April 2018 ein Ende der künstlichen Ernährung angekündigt. Erneut zogen die Eltern erfolglos durch alle Instanzen. Auch der französische Präsident Emmanuel Macron betonte, es stehe ihm nicht zu, die Entscheidung der Ärzte zu korrigieren.

UN-Ausschuss muss nun entscheiden

Am Montag reagierte der EGMR schon wenige Stunden nach der Eingabe der Eltern und lehnte eine einstweilige Anordnung ab (Az.: 21675/19). Gegenüber der Grundsatzentscheidung aus 2015 gebe es keine neuen Argumente. Auch der Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention überzeugte die Straßburger Richter nicht.

Dennoch entschied nun ein Gericht in Paris, es wolle zunächst eine Stellungnahme des bei den Vereinten Nationen eingerichteten Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung abwarten. Damit ist die Beendigung der künstlichen Ernährung Vincent Lamberts erneut verschoben.

In Deutschland leben nach Angaben der Deutsche Stiftung Patientenschutz rund 10.000 Menschen mit dem apallischen Syndrom, das von schwersten Hirnschädigungen hervorgerufen wird. „Diese Patienten im Wachkoma sind keine Sterbenden“, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Deshalb seien Patientenverfügungen so wichtig.

Denn auch hierzulande dürften weder Ehepartner noch Verwandte automatisch über eine Behandlungsbegrenzung entscheiden. Brysch: „Allein eine schriftliche Vollmacht ermöglicht ein Mitspracherecht.“ (mwo mit dpa-Material)

Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 21.5.2019 um 15.45 Uhr

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gezerre um Abschied

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