Suizid nach Fukushima

Tepco muss Hinterbliebene entschädigen

Veröffentlicht:

FUKUSHIMA. Wegen des Selbstmords einer Japanerin in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima ist der Betreiber der Unglücksreaktoren, Tokyo Electric Power Company (Tepco) erstmals zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden.

Die Frau hatte sich im Alter von 58 Jahren aus Verzweiflung über ihre unsichere Zukunft mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt.

Das Bezirksgericht in Fukushima verurteilte Tepco am Dienstag zur Zahlung von 49 Millionen Yen (356.000 Euro) an die Hinterbliebenen.

Nach dem Erdbeben- und Tsunami-Unglück vom 11. März 2011, das im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi zu einem GAU geführt hatte, musste die Frau aus ihrem 40 Kilometer entfernten Haus fliehen. Im Juli desselben Jahres nahm sie sich das Leben. (dpa/maw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!

Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger