Rechtsmediziner helfen Ärzten bei Aufklärung von Missbrauch

Am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist das "Projekt Kinderschutz - Kinderschutzambulanz" gestartet. Auch Fortbildungen für niedergelassene Ärzte sind dort geplant.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Wenn es um die Diagnose Kindesmisshandlung geht, unterstützen Rechtsmediziner der MHH niedergelassene und Klinikärzte.

Wenn es um die Diagnose Kindesmisshandlung geht, unterstützen Rechtsmediziner der MHH niedergelassene und Klinikärzte.

© begsteiger / imago

HANNOVER. Die Rechtsmediziner der MHH unterstützen in der Ambulanz niedergelassene und klinische Ärzte bei der Diagnose von Kindesmisshandlung und -missbrauch. Das "Projekt Kinderschutz - Kinderschutzambulanz" umfasst mehrere Bausteine.

"Besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -missbrauch, sind zielgerichtete Interventionen und prophylaktische Maßnahmen erst möglich, wenn es eine gesicherte Diagnose gibt", erklärt Professor Michael Klintschar, Direktor des MHH-Instituts für Rechtsmedizin.

In letzter Zeit hatte es immer wieder spezielle rechtsmedizinische Anfragen von Ärzten gegeben, die von den Rechtsmedizinern privat bearbeitet wurden, hieß es. Durch das Projekt steht die Beratung nun auf einer vernünftigen Basis.

Ob Interpretation von Verletzungsmustern, die Rekonstruktion von Tatabläufen oder die Zuordnung von Tatwerkzeugen zu Verletzungen - "unsere Unterstützung zielt darauf ab, zu einer beweissichernden und gerichtsverwertbaren Dokumentation zu kommen", erklärte Oberärztin Dr. Anette Solveig Debertin, die das Projekt leitet.

Wenn nötig, stehe das Team der Kinderschutzambulanz auch für eine wohnortnahe Untersuchung zur Verfügung, hieß es.

Darüber hinaus führt das Institut für Rechtsmedizin spezifische Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte durch, um die Früherkennung von körperlicher oder sexueller Gewalt an Kindern zu verbessern.

Außerdem können Ratsuchende auch rechtsmedizinische Tele-Konsile in Anspruch nehmen. Dabei können die Ärzte der MHH-Rechtsmedizin per Internet übersandte Fotos, Befunde oder Röntgenbilder sichten und bewerten.

Der Datentransfer geschieht in Kooperation mit der KV Niedersachsen (KVN) über den bundesweit einmaligen Online-Dienst "Forensikon", hieß es.

Forensikon steht KVN-Mitgliedern der Fachrichtungen Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendmedizin unter www.kvn.de zur Verfügung. Das Instrument wurde gemeinsam mit dem Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik der MHH und der IT-Choice Software AG entwickelt.

Das Land Niedersachsen fördert die Kinderschutzambulanz für drei Jahre mit 285.000 Euro.

Kinderschutzambulanz: Telefon 0511/532 5533, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr.

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