Hintergrund
Fallpauschalen belasten Ärzte und Pfleger
Als die Fallpauschalen in den Kliniken eingeführt wurden, waren die Befürchtungen groß: Kranke würden fortan viel zu früh entlassen. Doch jetzt haben Forscher herausgefunden: Für die Patienten hat sich die Situation nicht verschlechtert - dafür aber für die Ärzte.
Veröffentlicht:Hat die Einführung der Fallpauschalen in den Krankenhäusern zu den befürchteten "blutigen Entlassungen" und zu einer Verlagerung der Versorgung in andere Bereiche geführt? Nein, sagt das Berliner IGES-Institut. Und stützt damit auch eine Studie an niedersächsischen Kliniken, die bereits 2009 veröffentlicht wurde
Die Forscher des Berliner IGES-Instituts halten diese Schlussfolgerungen dagegen für zu kurz gegriffen.
Eine schlechtere Verfassung könne nicht direkt abgeleitet werden
Aus einer schlechteren Verfassung mit der die Patienten in die Reha kämen, könne "nicht direkt abgeleitet werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Verweildauerverkürzungen im akutstationären Bereich zu einer Erhöhung der Behandlungsaufwände im Rehabilitationsbereich geführt haben, da sich die Morbidität der Patienten insgesamt erhöht hat", so die Berliner Wissenschaftler.
Sie haben im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenhäuser und Kostenträger die Einführung des DRG-Systems, wie gesetzlich vorgeschrieben, wissenschaftlich begleitet.
Dazu haben sie Daten des Instituts für Qualität und Patientensicherheit (BQS) und der Krankenkassen ausgewertet.
Kaum negative Entwicklungen festgestellt
Insgesamt konnten die IGES-Wissenschaftler bei ihren Untersuchungen kaum negative Entwicklungen feststellen, bei denen sich ein direkter Zusammenhang mit der Einführung des Fallpauschalensystems herstellen ließ. So sehen sie durch ihre Erhebungen auch die befürchteten blutigen Entlassungen widerlegt.
Diese hätten entweder dazu führen müssen, dass die Patienten nach einem Klinikaufenthalt entweder häufiger eine Arztpraxis aufsuchen oder nach kurzer Zeit wieder stationär behandelt werden müssen. Beides sei nicht eingetreten. So wurden die Arzt-Patienten-Kontakte 10, 30 und 90 Tage nach der Entlassung aus der Klinik ausgewertet.
Dabei zeigte sich für alle drei Entlass-Zeiträume zwischen 2005 und 2007 eine annähernd identische Steigerungsrate von 2,5 bis 2,6 Prozent. Bei negativen Folgen durch die Einführung der Fallpauschalen hätte sich nach Auffassung der IGES-Forscher allerdings vor allem für den Zeitraum bis zehn Tage nach der Entlassung ein erhöhter Bedarf nach ärztlicher Behandlung zeigen müssen.
Es hat keine Leistungsverlagerung in die Praxen gegeben
Nach Angaben des IGES hat die Zahl der Arztbesuche von Patienten ohne Klinikaufenthalt zwischen 2005 und 2007 durchschnittlich pro Jahr um 2,4 Prozent zugenommen. Bei den Patienten, die aus einer Klinik entlassen wurden und innerhalb der nächsten zehn Tage einen Arzt aufsuchten, waren es 2,3 Prozent. Das zeige, dass es keine Leistungsverlagerung in die Praxen gegeben habe.
Übereinstimmend stellen IGES und CKM aber fest, dass sich in den Jahren seit der DRG-Einführung die Arbeitszufriedenheit der Ärzte und Pflegekräfte verschlechtert hat. So hat nach Erkenntnissen der IGES-Forscher die Arbeitsbelastung der Ärzte zwischen 2004 und 2007 stark zugenommen. Teilweise um zehn bis elf Prozentpunkte.
Arbeitsunzufriedenheit bei Klinikmitarbeitern stieg
Dazu beigetragen habe vor allem ein Mangel an Pflegekräften sowie eine hohe Personalfluktuation bei Ärzten. Befragungen von Ärzten an den Reha-Kliniken durch die Münsteraner Forscher haben gezeigt, dass vor allem an den Kliniken der Deutschen Rentenversicherung die Belastung hoch war, weil viele Arztstellen nicht besetzt werden konnten.
Hier kämpft der Marburger Bund seit langem darum, einen eigenen Tarifvertrag durchzusetzen, um die Arbeitsbedingungen für die Ärzte zu verbessern. Allerdings wollen die IGES-Experten sich nicht darauf festlegen, dass die Mehrbelastungen in direktem Zusammenhan mit der Einführung der DRGs stehen. Sie könnten auch durch lang anhaltende Trends entstanden sein, heißt es in dem Gutachten.
Diagnosis Related Groups (DRG)
Seit dem 1. Januar 2004 werden an den deutschen Kliniken nahezu alle Leistungen - außer psychiatrischen - nach Diagnosis Related Groups (DRGs) abgerechnet.
Um festzustellen, wie sich das geänderte Entgeltsystem auf die Situation in den Kliniken auswirkt, wurde eine entsprechende Begleitforschung gesetzlich festgeschrieben. Mit dieser wurde das Berliner IGES-Institut beauftragt.
Für den jetzt vorgelegten zweiten Forschungsbericht wurden unter anderem sektorübergreifende GKV-Daten ausgewertet sowie Daten des Instituts für Qualität und Patientensicherheit (BQS).
Ebenfalls regelmäßig begleitet das Münsteraner Centrum für Klinikmanagement die Auswirkungen der DRGs auf die Rehakliniken (Redia-Studie). Die Westfalen werteten dafür seit 2003 Daten aus 15 orthopädischen und 10 kardiologischen Rehakliniken aus und führten zahlreiche Interviews.
Auch das Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen, eine Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen hat die DRG-Einführung an 30 Kliniken des Landes untersucht.