Doktor Eisenbarths Therapie für Asylbewerber

Asylbewerbern in Thüringen werden aus Kostengründen unnötig oft die Zähne gezogen. In einigen Regionen greifen die Zahnärzte in jedem zweiten Fall zur Zange. Die SPD spricht von Körperverletzung, die Mediziner beklagen die verquere Rechtslage.

Von Robert Büssow Veröffentlicht:
Zahnbehandlung auf Schmalspur-Niveau nur im Notfall: Die Versorgung von Asylbewerbern in Thüringen.

Zahnbehandlung auf Schmalspur-Niveau nur im Notfall: Die Versorgung von Asylbewerbern in Thüringen.

© dpa

ERFURT. Mit leichten Schmerzen in der Backe suchte Olivia El Cherif vor sechs Monaten einen Zahnarzt auf. Was mit dem Zahn war, erfuhr die Ukrainerin nicht, nur dass er gezogen werden musste. "Wir haben uns auch gewundert, weil sie eigentlich gute Zähne hat", sagt ihr Ehemann Miloud. Zurück in der Flüchtlingsunterkunft in Zella-Mehlis, wo rund 150 Asylbewerber untergebracht sind, erzählten ihnen Freunde, dieser Arzt greife häufig zur Zange. Ein Bekannter aus dem Kosovo habe in zwei Wochen sogar fünf Zähne gezogen bekommen.

Zahn raus, Schmerz weg. Nach dieser Devise werden in Thüringen offenbar viele Asylbewerber mit Zahnschmerzen behandelt, wie das Sozialministerium bestätigte. Insgesamt wurden den rund 2800 Asylbewerbern im Freistaat im vergangenen Jahr 300 Zähne gezogen. Dabei sei eine Rettung in vielen Fällen möglich, kritisiert der SPD-Abgeordnete Thomas Hartung, selbst Mediziner. "Als mir die ersten Fälle erzählt wurden, habe ich das zugegeben nicht ganz ernst genommen", sagt der Chirurg. Man wisse ja um den häufig "nicht so tollen Zahnstatus" mancher Flüchtlinge. Doch Berichte von Amtszahnärzten und Zahlen aus den Landkreisen in Thüringen bestätigten schließlich die gravierenden Missstände.

Im Kyffhäuserkreis beispielsweise wurden vergangenes Jahr 105 Zähne behandelt, ohne einen einzigen zu entfernen, während im Kreis Hildburghausen neun von zehn behandelten Zähnen gezogen wurden. "Es ist unwahrscheinlich, dass die Asylbewerber dort so viel schlechtere Zähne haben als anderswo", sagt Hartung. "Die medizinische Versorgung von Asylbewerbern ist in Thüringen offensichtlich vom Wohnort abhängig."

Hartung macht dafür die restriktive Kostenübernahme durch einzelne Sozialämter verantwortlich. Denn Asylbewerber sind in Deutschland nicht krankenversichert und erhalten nur eine Notversorgung. Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, Paragraf 4) ist festgelegt, dass lediglich bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen" eine medizinische Behandlung zu gewähren ist. Pocht ein Patient auf eine zahnerhaltende Maßnahme wie eine Wurzelbehandlung, benötigt er zuvor die Bestätigung für eine Kostenübernahme durch das Sozialamt, bestätigt die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Thüringen (KZVT). Andernfalls bleibt der Zahnarzt auf seinen Kosten sitzen. "Diese Situation ist aus berufsethischer Sicht völlig unbefriedigend", sagt KVZT-Sprecher Karl-Heinz Müller. Der Konflikt mit den Sozialämtern bestehe schon seit vielen Jahren. "Hier ist der Gesetzgeber gefragt", verteidigt er seine Kollegen.

Eine Wurzelbehandlung koste mit bis zu 200 Euro viermal so viel wie die Extraktion. "Ich versuche, jeden Zahn zu erhalten. Aber das Gesetz erlaubt uns nur eine Schmerzbeseitigung", so Müller. Ohne vorherige Genehmigung des Sozialamtes dürfen Zahnärzte laut einem Beschluss der KVZT lediglich beraten, Abszesse öffnen, bohren, spritzen und Zähne ziehen. Das führt im Extremfall dazu, dass sich ein Patient trotz enormer Schmerzen erst die Kostenübernahme vom Sozialamt holen muss.

"Ich habe kein Verständnis, wenn aus Kostengründen nicht die nötige Behandlung erfolgt. Der deutsche Standard heißt Zahnerhalt vor Extraktion. Das muss auch für Asylbewerber gelten. Alles andere wäre Körperverletzung", stellt Müller klar.

Er fordert die Sozialämter auf, weniger restriktiv zu entscheiden. Die unterschiedliche Praxis in den Kreisen zeige, dass es Spielräume bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben gebe. Das gelte auch für andere medizinische Behandlungen. Derzeit sei es leider in Thüringen so, dass ein Asylbewerber mit chronischen Erkrankungen nur dann behandelt werde, wenn ein akuter Schub vorliege, so der SPD-Politiker Hartung.

Für die Frau aus Zella-Mehlis kommt der Protest des Parlamentariers zu spät. Sie muss mit der Zahnlücke leben. Denn Zahnersatz sieht das Gesetz nur aus unaufschiebbaren medizinischen Gründen vor.

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