Der Standpunkt zum Psycho-Budget

Spiel mit offenem Ausgang

Ping-Pong um den Honorartopf für Psychotherapeuten: Erst signalisiert die Politik Unterstützung, dann erteilt das Ministerium eine Absage. Doch das Spiel ist noch nicht vorbei, meint Sunna Gieseke. Die Hoffnung heißt Bedarfsplanung.

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Die Autorin ist Parlaments­korrespondentin der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihr: sunna.gieseke@ springer.com

Es ist ein Ping-Pong-Spiel. Aufschlag KBV-Chef Andreas Köhler: Er fordert, dass die Psychotherapie aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) ausgegliedert wird.

Psychotherapeuten kabbeln sich mit den Fachärzten regelmäßig um den gedeckelten Honorartopf. Genau das ist Köhler seit Jahren ein Dorn im Auge.

Immerhin geht es um einen Betrag von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr, der den Psychotherapeuten bislang aus dem Budget der Fachärzte erstattet wird.

Die Crux: Die Mittel, die die Psychotherapeuten beanspruchen dürfen, wachsen überdurchschnittlich im Vergleich zur MGV.

Zunächst hatte es rosig ausgesehen: Die Regierungsfraktionen wollten Ärzten und Psychotherapeuten diesen Gefallen tun. Und auch Köhler präsentierte sich siegessicher.

Konter des Bundesgesundheitsministeriums: Nein, das werde es nicht geben. Das Ministerium argumentiert nun mit dem Versorgungsstrukturgesetz: Schließlich habe die Selbstverwaltung damit gerade erst die Instrumente in die Hand bekommen, um Honorarfragen selbst klären zu können.

Die Politik hat sich so wieder aus dem Spiel gebracht. Offenbar ist das Ministerium nicht bereit, für die Psychotherapeuten ein zusätzliches Fass aufzumachen.

Somit liegt die Verantwortung für die Befriedung des Konflikts zwischen Fachärzten und Psychotherapeuten erneut im Feld der Selbstverwaltung.

Daneben läuft noch ein weiteres Spiel - dieses Mal zwischen Kassen und Psychotherapeuten. Psychische Störungen nehmen dramatisch zu, sagen die Psychotherapeuten und verweisen zu Recht auf die regelmäßig erscheinenden Kassenreports.

Mehr Psychotherapeuten wollen die Kassen jedoch nicht zulassen. Sie verweisen auf die extreme Ungleichverteilung der Psychotherapeuten in den einzelnen Regionen. Fakt ist auch: Patienten warten bis zu drei Monate auf ein Erstgespräch.

Das ist schlichtweg zu lang. Nun hängt viel an der Reform der Bedarfsplanung. Sie muss zeigen, wo tatsächlich Bedarf besteht. Noch ist keines der Spiele endgültig entschieden.

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Kommentare
Dr. Frank Roland Deister 22.07.201211:55 Uhr

Psychotherapie muss endlich fair und gerecht honoriert werden!

Wenn Sie schreiben, dass den Psychotherapeuten jährlich aus dem Facharzttopf 1,5 Milliarden Euro "erstattet" werden - mit steigender Tendenz -, klingt das, als würde die Psychotherapie von den Fachärzten subventioniert. In Wahrheit zahlen die Krankenkassen die Psychotherapie genauso wie orthopädische Leistungen. Natürlich behaupten die Fachärzte das gebetsmühlenartig immer wieder, aber es ist sehr bedauerlich, wenn die Fachpresse diesem Jammern auf den Leim geht.

Die Psychotherapeuten gehören im Rahmen der GKV gesetzlich zu den Fachärzten. Und deswegen gibt es eine Verpflichtung, sich gegenseitig aus dem gemeinsamen Topf zu stützen, wenn das Geld nicht reicht. Das ist keineswegs immer eine Einbahnstrasse in Richtung Psychotherapie. Aber in den meisten KVen reicht das Geld, das sie von den Kassen für die Psychotherapie bekommen, und deswegen ist das Geschrei nur prophylaktisch. Für den Fall, dass sehr viele neue Psychotherapeuten ihre Abreit aufnehmen können, muss aufgrund der BSG-Rechtsprechung ein Ausgleich erfolgen. In ihren berühmten 10-Pfennig-Urteilen haben die BSG-Richter nämlich eine Untergrenze der Honorierung gezogen, die nicht unterschritten werden darf: Ein vollausgelasteter Psychotherapeut muß mindestens so viel Gewinn erzielen können, wie ein durchschnittlicher Arzt der Vergleichgruppe. Diese Rechtsprechung wurde immer nur soweit umgesetzt, dass diese Bedingung gerade so erreicht werden konnte – und manchmal nicht einmal das. Die “Stützung” der Psychotherapie muss übrigens nur in dem Jahr erfolgen, in dem ein überproportionaler Anstieg des Leistungsbedarfs erfolg. Im kommenden Jahr zahlen bereits wieder die Kassen im Rahmen der Verpflichtung, eine gestiegene Morbidität auch zu finanzieren.

Die Vergütung mit dem BSG-Mindesthonorar hat aber mit fairer und gerechter Vergütung, zu der die KVen verpflichtet sind, noch rein gar nichts zu tun. Der jüngste KBV-Report zur Vergütung beweist, dass die Psychotherapeuten immer noch weit abgeschlagen am unteren Ende der Einkommensskala herumdümpeln. Die Nierenfachärzte haben z.B. den fünffachen Gewinn!

Hier muss sich bald etwas ändern! Und da die Ärzteschaft zu einer fairen und notwendigen Umverteilung nicht bereit ist, kam die Idee der extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie auf - die es jetzt aber wohl nicht geben wird. Also geht der Verteilungsstreit weiter.

Dr. F. R. Deister, bvvp (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten)

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