Hebammen-Haftpflicht

Spahn will Regressanspruch begrenzen

Teure Haftpflichtprämien treiben Deutschlands Hebammen um. Der CDU-Politiker Jens Spahn bringt jetzt eine konkrete Option ins Spiel.

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Politische Lösung gefordert: Hebammen-Protest Ende vergangener Woche in Hamburg.

Politische Lösung gefordert: Hebammen-Protest Ende vergangener Woche in Hamburg.

© Axel Heimken / dpa

BERLIN. Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn hat sich dafür ausgesprochen, die Regressansprüche von Krankenkassen gegen freiberuflich tätige Hebammen zu begrenzen.

Dies sei der "rechtstechnisch einfachste Weg", um Hebammen zu helfen, die gegen die stark steigenden Kosten für ihre Haftpflichtversicherung protestieren, sagte Spahn am Mittwochmorgen im "Deutschlandfunk".

Durch diese Deckelung - Spahn nannte die Summe von "ein bis zwei Millionen Euro" - würde dann ein Teil des Schadens, der im Zuge der Geburtshilfe entstanden ist, von der Allgemeinheit getragen. Andere potenzielle Regelungsansätze wie die Begrenzung der Schadenssumme der Versicherer bezeichnete Spahn als rechtlich sehr schwierig.

Freiberuflich tätige Hebammen zahlen für ihre Haftpflicht mittlerweile mehr als 5000 Euro im Jahr. Nach einem Gespräch mit Vertreterinnen von Hebammenverbänden am 18. Februar hatte es Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) als "echtes Herzensanliegen" bezeichnet, die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe zu sichern. Konkrete Lösungen nannte Gröhe dagegen nicht.

Im Bundestags-Gesundheitsausschuss warnten Abgeordnete kürzlich vor einer "massiv zugespitzten Situation" für Hebammen und forderten Gröhe zum Handeln auf. Auch der Deutsche Hebammenverband verlangte, Gröhe "müsse seinen Worten Taten folgen lassen".

Die Situation hat sich verschärft, weil der einzig verbliebene Versicherungsanbieter, die Nürnberger Versicherung, angekündigt hat, ab Juli 2015 dieses Geschäftsfeld aufzugeben.

In den kommenden Wochen soll der Bericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe vorliegen, die sich bereits seit dem vergangenen Jahr mit dem Problem der explodierenden Haftpflicht-Kosten beschäftigt.

Ausgleich durch Kassen - Problem gelöst?

Im Jahr 2003 ging man noch davon aus, dass 2,5 Millionen Euro für die Regulierung eines Schadens ausreichen. Die Gruppenhaftpflichtversicherung, die vom Deutschen Hebammenverband angeboten wird, geht mittlerweile von bis zu sechs Millionen Euro pro Schaden aus.

Der Verband berichtet, dass die Zahl der Schadensmeldungen seit Jahren "konstant bei etwa 100" pro Jahr liegt. Zum Vergleich: Eine Hebamme, die keine Geburtshilfe anbietet, zahlt nach Verbandsangaben ab Juli für ihre Haftpflicht jährlich 435 Euro. Die Interessenvertretung beziffert den Netto-Stundenlohn einer freiberuflich tätigen Hebamme auf 8,50 Euro.

Auf Vorhaltungen, die Bundesregierung sei untätig, entgegnete Jens Spahn, der Gesetzgeber habe bereits "einen Teil des Problems gelöst": Denn Krankenkassen seien gesetzlich verpflichtet, die höheren Kosten für die Haftpflicht auszugleichen, dies sei zuletzt Ende vergangenen Jahres geschehen.

Der Deutsche Hebammenverband hält dem entgegen, diese Regelung führe "mitnichten dazu, dass jede einzelne Hebamme ihre persönlichen Mehrkosten nach einer Haftpflichtsteigerung erstattet bekommt". Eine Hebamme müsse zwischen sechs bis 15 Geburten begleiten, um die Kosten der Versicherung zu erwirtschaften. Im Jahr 2008 seien es noch drei bis sieben Geburten gewesen.

Das Statistische Bundesamt geht von bundesweit 21.000 Hebammen aus, rund 3500 von ihnen sind freiberuflich tätig. Der Anteil derer, die Geburtshilfe anbiete, sinke zurzeit jährlich um zehn Prozent, schätzt der Hebammenverband. (fst)

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Kommentare
Prof. Dr. Volker von Loewenich 27.02.201413:56 Uhr

Hebammen-Haftpflicht

Zunächst muss von den Versicherern berechnet werden, wie gross das Haftungsrisiko bei in freier Praxis Geburtshilfe betreibenden Hebammen ist. Danach berechnet sich wie immer bei Haftpflichtversicherungen die Prämie. Nicht anders ist es bei ärztlichen Geburtshelfern, wo man auch zwischen Belegärzten und hauptamtlichen Geburtshelfern unterscheiden sollte. Den Versicherern liegen entsprechende Zahlen vor. Inakzeptabel ist es, wenn der Steuerzahler bei einer einzigen Berufsgruppe das Haftungsrisiko auffangen soll, wie das Spahn MdB meint. Da die Hausgeburtshilfe nicht unverzichtbar, sondern eher ein meist ideologisch bedingtes Sonderangebot ist, kann man fragen, ob freiberufliche Hebammen sich nicht besser auf die Vor- und Nachbetreuung von Mutter und Kind konzentrieren sollten. Hier kann sehr viel Gutes getan werden, und das Haftungsrisiko ist klein. Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass Haftpflichtprämien ganze Berufsfelder abwürgen können: Ein befreundeter Pränatal-Mediziner, der nach Beendigung seiner Chefarzttätigkeit als prominenter Pränatal-Diagnostiker weiter eine Praxis betreiben wollte, sollte € 150.000,- p.a. bezahlen. Damit kann er nur sofort aufhören, sein Wissen und Können weiter zur Verfügung zu stellen. Dass derart exorbitante Prämien berechnet werden, liegt daran, dass Gerichte immer horrendere Kompensationen Klägern zugestehen. Wir kommen damit in amerikanische Dimensionen, wo es in einigen Gegenden keine Geburtsmedizin mehr gibt. Wenn ein geschädigtes Neugeborenes 70 Jahre alt wird und so lange eine stattliche Rente von der Haftpflichversicherunge bekommt, muss man sich nicht wundern. Dann steigen die Versicherer aus. Schon vor Jahren führten californische Ärzte Transparente an ihren Autos mit dem Text "feeling sick? call your lawyer!"

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