Qualitätsberichte
GBA droht Kliniken mit schwarzer Liste
Der GBA zieht bei den Kliniken die Daumenschrauben an: Wer der Pflicht, jährlich Qualitätsberichte zu veröffentlichen, künftig nicht nachkommt, wird bestraft. Ein zweistufiges Sanktionsmodell hat der Ausschuss jetzt beschlossen.
Veröffentlicht:BERLIN. Ab dem Berichtsjahr 2013 müssen Krankenhäuser in ihren Qualitätsberichten Angaben darüber machen, ob sie leistungsbezogene Zielvereinbarungen mit ihren leitenden Ärzten abgeschlossen haben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am vergangenen Donnerstag beschlossen.
Hintergrund ist die im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz verankerte Verpflichtung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Empfehlungen für die Gestaltung von Chefarztverträgen abzugeben, um auf diese Weise die Unabhängigkeit von leitenden Ärzten bei medizinischen Entscheidungen zu sichern.
Eine entsprechende Empfehlung hat die DKG im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer abgegeben. Danach dürfen finanzielle Anreize für einzelne Leistungen oder Eingriffe nicht vereinbart werden. Dies ist allerdings für Kliniken nicht bindend. Weicht aber eine Klinik von der Empfehlung ab, so muss sie dies künftig bekannt machen.
Eine weitere Verschärfung: Ab dem Berichtsjahr 2013 wird der Bundesausschuss eine Liste jener Krankenhäuser veröffentlichen, die ihrer Pflicht zur Qualitätsberichterstattung nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Sofern dasselbe Krankenhaus erneut nicht pflichtgemäß liefert, erfolgen ein erstmals beschlossener Qualitätssicherungsabschlag von zunächst einem Euro und im Wiederholungsfall zwei Euro je vollstationärem Behandlungsfall.
"Jetzt ist das Ende der konsequenzenlosen Qualitätssicherung gekommen", kommentierte Wulf-Dietrich Leber, Krankenhausspezialist des GKV-Spitzenverbandes den Beschluss. Für wesentlich hält er, dass die Krankenhäuser ihre Berichte standortbezogen abliefern müssen.
Leber gesteht allerdings zu, dass die Qualitätstransparenz immer noch sehr unvollständig ist. Derzeit wird die Qualität in 280 verschiedenen Indikatoren gemessen. Ein noch immer unbearbeitetes Feld ist beispielsweise die Psychiatrie. Nach Lebers Auffassung sind auch verschiedene Berichtsformen oder Bewertungsportale - je nach Nutzergruppe weiter sinnvoll.
Für das Berichtsjahr 2012, für das die Krankenhäuser bis zum 15. Februar ihre Qualitätsberichte hätten übermitteln müssen, hat der Bundesausschuss aufgrund der umfangreichen Änderungen noch einmal einen Aufschub bis zum 4. Juli gewährt. (HL)
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