Haftpflicht
Gröhe stellt Bericht zu Hebammen vor
Lösung für die Probleme rund um die Haftpflichtversicherung für Hebammen in Sicht? Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe stellt im Ausschuss einen Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe vor - und kündigt eine rasche Umsetzung an.
Veröffentlicht:BERLIN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will erste politische Initiativen zur Lösung der Haftpflichtproblematik bei freiberuflichen Hebammen in laufende Gesetzgebungsverfahren einbinden.
Laut einer Mitteilung des Bundestages hat der Minister am Mittwoch im Gesundheitsausschuss den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe "Versorgung mit Hebammenhilfe" vorgestellt. Darin skizzierte er auch die von ihm favorisierten Lösungswege.
Geplant ist laut der Mitteilung ein zügiger Ausgleich für höhere Versicherungsprämien, konkrete Vereinbarungen zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe und der Aufbau einer professionellen Datengrundlage für die Hebammenversorgung.
Ferner werde der Verzicht auf Regressforderungen in einem bestimmten Umfang erwogen, um die Prämien für die Berufshaftpflicht nicht weiter steigen zu lassen.
Die rund 3500 freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe haben in den vergangenen Monaten gegen stark steigende Beiträge zur Haftpflichtversicherung protestiert. Zudem hat eine Versicherung angekündigt, sich im Sommer 2015 aus dem Geschäft mit Hebammen zurückzuziehen.
Nach Auskunft von Gröhe ist es inzwischen gelungen, ein neues Angebot der Versicherer zu erwirken, mit dem sichergestellt wird, dass der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) bis zum Sommer 2016 weitergeführt wird, hieß es in der Meldung.
Ein Gruppenrahmenvertrag konnte verlängert werden
Die beiden großen Fachverbände, der DHV und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), hätten unterschiedliche Gruppenverträge abgeschlossen, hieß es weiter. Beim BfHD sollte der Gruppenrahmenvertrag mit dem Versicherungskonsortium Ende Juni 2014 auslaufen, beim DHV ein Jahr später.
Zumindest für den DHV scheint nun ein Aufschub erreicht. Dies sei mit "erheblichen Anstrengungen" verbunden gewesen, sagte Gröhe im Ausschuss. Eine langfristige Lösung steht noch aus.
Die zum 1. Juli 2014 neuerlich angekündigten Prämienerhöhungen sollen nun zu hundert Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden. Dabei sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die besondere Versicherungsbelastung für Hebammen mit nur wenigen Geburten ebenfalls angemessen auszugleichen.
Die Regelung soll in einen dauerhaften gesetzlichen "Sicherstellungszuschlag" münden, der die unterschiedliche Ausgangslage für Hebammen in der Geburtshilfe berücksichtigt. Zugleich plädierte Gröhe für konkrete medizinische Leitlinien in der Geburtshilfe und eine genaue Überprüfung der Geburtsschäden.
Haftungsrisiko soll nicht generell reformiert werden
Gröhe erwägt ebenfalls eine Regelung zur Kappung der Regressforderungen in der Größenordnung von 25 bis 30 Prozent, wie er im Ausschuss nach Angaben des Bundestages darlegte. Wie genau die Regelung aussehen soll, werde aber noch geprüft.
Hier wird sich eine Lösung womöglich noch hinziehen, heißt es weiter. Gröhe warb im Ausschuss aber für eine auf die relativ kleine Gruppe der Hebammen bezogene Lösung, statt das Haftungsrisiko im Gesundheitsbereich insgesamt anzugehen.
Laut Darstellung des Informationsdienstes des Bundestages wurde der Bericht des Ministers bei den Abgeordneten mit "Wohlwollen" aufgenommen, auch die Opposition soll den Bericht gewürdigt haben.
Die Abgeordneten der CDU sollen darauf hingewiesen haben, dass es sich "um eine wirklich kleine Berufsgruppe handele, die vergleichsweise viel politische Aufmerksamkeit bekommen habe", heißt es in der Mitteilung. (eb)