Ärger um Wunschmedikamente für Patienten

Die Neuregelungen bei der Erstattung von Arzneimitteln im Zuge des erst zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Arzneimittelreformgesetzes - kurz AMNOG - haben einen handfesten Krach zwischen der Apothekerschaft und den Krankenkassen ausgelöst.

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Viel Beratungsbedarf in der Apotheke: Die neue Mehrkostenregelung verunsichert Patienten.

Viel Beratungsbedarf in der Apotheke: Die neue Mehrkostenregelung verunsichert Patienten.

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BERLIN (hom). Konkret geht es in dem Streit um die sogenannte Mehrkostenregelung. Versicherte können sich demnach gegen Kostenerstattung ein anderes Medikament als das verschriebene wirkungsgleiche, aber rabattbegünstigte und somit preiswertere Arzneimittel aushändigen lassen.

Wer diesen Weg gehen möchte, muss sein Wunschmedikament in der Apotheke aber zunächst bar bezahlen. Anschließend kann er die Rezeptkopie bei seiner Kasse zur Erstattung einreichen.

Laut Gesetz soll die Kasse dem Versicherten den Betrag zurückerstatten, der für das rabattierte Präparat angefallen wäre. Zusätzliche Kosten müssen die Patienten selber tragen - so auch anfallende Verwaltungskosten.

Was in der Theorie stimmig klingt, sorgt in den Apotheken seit Jahresbeginn für Chaos. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) macht die Kassen dafür verantwortlich. Diese hätten ihre Versicherten nicht ausreichend auf die neuen Regeln vorbereitet, sagte DAV-Chef Fritz Becker.

"Patienten kommen schlecht oder falsch informiert in die Apotheken und müssen von uns über die Fakten aufgeklärt werden." Die Folge seien längere Wartezeiten für Patienten, die Medikamente abholen wollten.

Die Kassen wiesen die Klagen umgehend zurück. "Der eigentliche Profiteur des Mehrkostenverfahrens ist die abgebende Apotheke, da die Wunschmedikation wie ein Privatrezept behandelt wird und somit bei der Berechnung weder der Apothekenrabatt noch Herstellerrabatte abgezogen werden", erklärte der Chef des Verbands der Ersatzkassen, Thomas Ballast.

Der wirtschaftlich Leidtragende sei der Patient, der sich auf eine solche Wunschmedikation einlasse, da er "in jedem Fall" mit zusätzlichen Kosten belastet werde.

Sauer reagierten auch die Arzneimittelhersteller. Die Kassen wollten die gesetzlich festgelegte Mehrkostenregelung aushebeln, heißt es in einem Schreiben des Vorsitzenden des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH), Hans-Georg Hoffmann, an Gesundheits-Staatssekretär Stefan Kapferer.

Der Erstattungsbetrag, den die Kasse im Wege der Kostenerstattung an den Patienten leistet, werde durch Einbeziehung gesetzlicher Abschläge "gesetzeswidrig gemindert", so Hoffmann.

"Auf diese Weise wird die Inanspruchnahme des Kostenerstattungsprinzips für den Versicherten aufgrund des zu erwartenden geringen Erstattungsbetrags deutlich unattraktiver."

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, erklärte unterdessen, es wäre für alle besser und einfacher, wenn Ärzte nur noch den Wirkstoff verordnen würden und dieser größer als der Markenname auf der Packung stehe.

"Dann kann der Patient immer sofort erkennen, dass er das vom Arzt verschriebene Mittel bekommt, auch wenn dessen Name sich ändert."







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