Apothekenpflichtige E-Zigaretten

Für die Bundesregierung ist die Sache klar: Elektonische Zigaretten mit Nikotin sind Arzneimittel. Erste Behörden haben bereits reagiert - in Nordrhein-Westfalen gab es die bislang größte Razzia in der Branche. Die Staatsanwälte ermitteln gegen 30 Firmen.

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Elektro-Kippe: Bald nur noch aus der Apotheke?

Elektro-Kippe: Bald nur noch aus der Apotheke?

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BERLIN/FRANKFURT (nös). Elektronische Zigaretten erhitzen die Gemüter: Während die Hersteller weiter an den "Siegeszug" ihrer Produkte glauben, formiert sich in der Politik zunehmender Widerstand gegen die elektrischen Kippen.

Die Bundesregierung betrachtet die E-Zigaretten mittlerweile ganz offiziell als zulassungspflichtige Arzneimittel.

"Nach Auffassung der Bundesregierung unterfallen die für den Betrieb der E-Zigarette bestimmten Nikotin-Tanks oder -liquids aufgrund der pharmakologischen Wirkung des Stoffes Nikotin dem Arzneimittelgesetz", heißt es in einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei.

Selbst das Gerät, in dem das Nikotin vernebelt wird, müsste als Medizinprodukt eingestuft werden, heißt es.

Hersteller und Händler würden somit gegen das Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Heilmittelwerbegesetz und Apothekengesetz verstoßen.

Diese Einschätzung teilen offenbar auch immer mehr Landesbehörden, die für die Überwachung von Arzneimittelzulassung zuständig sind.

Vergangene Woche kam es zu einer Razzia bei einem E-Zigaretten-Hersteller im nordrhein-westfälischen Schwelm. Berichten zufolge soll es die bislang größte Durchsuchungsaktion in der Branche gewesen sein.

Generelles Verbot kaum möglich

14.500 Liquidfläschchen hatten die Ermittler sichergestellt. Der Vorwurf: "Unerlaubtes Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln gemäß Arzneimittelgesetz".

Ihren Anfang nahmen die Ermittlungen gegen den Schwelmer Händler in Frankfurt am Main. Dort hatte der Zoll am Flughafen jüngst Liquid-Importe aus China beschlagnahmt.

Medienberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft in Frankfurt noch in etlichen weiteren Fällen. Womöglich wird es noch zu weiteren ähnlichen Aktionen kommen, denn ein generelles Verbot der E-Zigaretten wird es kaum geben können, heißt es im Bundesgesundheitsministerium.

Der Ball liege nun bei den zuständigen Behörden in den Ländern. Letztlich muss in jedem einzelnen Fall entschieden werden, sagte ein Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Zudem kann das BfArM erst dann tätig werden, wenn ihm ein Antrag von den zuständigen Landesbehörden vorliegt. Bei ihrer Bewertung stützt sich die Bundesregierung auf eine Einzelfallentscheidung des BfArM vom Juli 2009.

Damals hatte die Bonner Behörde auf Antrag einer Landesbehörde eine nikotinhaltige E-Zigarette als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft.

"Obwohl sich die Entscheidung nur auf ein bestimmtes Produkt bezieht, sind diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte übertragbar", so die Begründung.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 01.03.201219:12 Uhr

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich ...

mit welcher hektischen Betriebsamkeit verschnarchte Amtsstubenschimmel hyperaktiv auf galoppieren, um "Unerlaubtes Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln gemäß Arzneimittelgesetz" zu unterbinden. Während beim In-Verkehr-Bringen von Amphetamin Anabolika, Crack, Ecstasy, Kokain, "Uppern" und "Downern" eher Aufmerksamkeitsdefizite als Hyperaktivität vorherrschen. Und ob Beatmungssauerstoff in Flugzeugen und medizinisch genutzter Alkohol, nicht nur in "Klosterfrau Melissengeist", auch nach dem Medizinproduktegesetz oder gar Arzneimittelgesetz genehmigungspflichtig wären, sei hier nur dahingestellt?

Man spürt sie förmlich, die angstschweißgetränkte staatliche Sorge, das gigantisch gesundheitsschädlich aufgeblähte Steueraufkommen aus Tabak- und Zigarettenkonsum könnte durch "erbarmungslos E-Zigaretten steuerfrei inhalierende Endverbraucher" (EEZSIE) wegbrechen. Wo man sich doch so bequem darauf eingerichtet hatte, dass die Folgen des klassischen Zigarettenrauchens in Form nekrotisierender, metastasierender Bronchialkarzinome eh'' ausschließlich von der Gemeinschaft der Krankenversicherten und n i c h t vom an der Misere mitverdienenden Staat getragen werden. Was für eine Bigotterie!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

? 01.03.201217:37 Uhr

Tabak im AMG

Liebe Frau Ulrich,

die Antwort ist einfach: Tabak wird im AMG explizit ausgeschlossen.

In Paragraf 2, Absatz 3 heißt es: "Arzneimittel sind nicht ... 3. Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes, ..."

Wir werden diese Info noch im Artikel aufnehmen.

Herzlichst,
Denis Nößler

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