Cannabis auf Rezept

Schmerzliga kritisiert Krankenkassen-Spitzenverband scharf

Als "Schlag ins Gesicht chronisch kranker Menschen" bezeichnet die Deutsche Schmerzliga die Kritik des Krankenkassen-Spitzenverbandes GKV an der Kostenübernahme für Cannabis als Medizin.

Veröffentlicht:

BERLIN Seit einer Woche dürfen Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis auf Rezept verschreiben. Jetzt bricht die öffentliche Kontroverse über das Für und Wider der Kostenübernahme von Cannabis als Medizin erneut aus.

Die Schmerzliga kritisiert den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für dessen Zweifel an der Wirksamkeit von Cannabis und der damit begründeten Infragestellung des Leistungsanspruchs auf Kassenrezept.

"Angesichts der Tatsache, dass viele Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes regelhaft die Kosten für Homöopathika übernehmen, ist diese Äußerung ein Schlag ins Gesicht all der chronisch schwerkranken Menschen in Deutschland", sagt der Präsident der Deutschen Schmerzliga, Dr. Michael A. Überall.

Wenn es eine Therapieform ohne wissenschaftliche Evidenz für eine nachgewiesene Wirkung gebe, dann sei es die Homöopathie.

Im Vergleich sei der Umfang der verfügbaren Evidenz für den Einsatz von Cannabis als Medizin "geradezu spektakulär", so Überall weiter.

Die Kostenübernahme von Cannabis in Frage zu stellen und gleichzeitig die Kosten für Homöopathika zu übernehmen, zum Zwecke der Kundenakquise auch öffentlich dafür zu werben - das zeige, "dass den Krankenkassen mehr an gesunden Nettozahlen gelegen ist, als an wirklich kranken Menschen", betonte der Präsident der Schmerzliga

Durch ein neues Gesetz, das am 10. März in Kraft trat, können Schwerkranke auf Rezept Cannabis in der Apotheke erhalten. Krankenkassen müssen die Therapie-Kosten übernehmen. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor.

Der Wirkstoff von Cannabis kann etwa bei Multipler Sklerose und gegen die Folgen von Chemotherapien bei Krebspatienten helfen. Die Wirksamkeit ist aber noch nicht völlig erforscht. Die Bundesopiumstelle will daher begleitend zum neuen Cannabis-Gesetz Daten zu Therapien binnen fünf Jahren analysieren. (eb)

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Kommentare
Michael Paritosh Jordan 23.03.201718:06 Uhr

Kiffen bis der Arzt kommt, warum nicht ???

Lieber M.A. Überall,

bitte bleiben Sie beim Thema und spielen Sie nicht eine Außenseitermethode gegen die andere aus !!! Ich habe in einem Selbstversuch beide Methoden schätzen gelernt. Patienten können jetzt endlich ohne Kosten( 800 Euro pro Monat Selbstkosten, wenn man nicht an einer todbringenden Krankheit litt) behandelt werden u. Kiffen bis der Arzt kommt .

Robert Künzel 20.03.201718:36 Uhr

Therapiekosten 540,- oder doch 1800,- im Monat ??

Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/nachricht-detail-politik/medizinhanf-gkv-cannabis-kassen-misstrauen-apotheken/

Vor einer Verordnung würde ich schon gerne wissen, mit welchen Kosten das Rezept mein Budget belastet. Denn nach wie vor gilt meines Wissens §12 SGB V.
Leider spielt auch die Apothekerzunft in diesem Zusammenhang eine mehr als unrühmliche Rolle. Durch eine (von Ausnahmefällen einmal abgesehen) völlig unnötige "pharmazeutische Bearbeitung" der rezeptierten Blüten (Zerkleinern, Umpacken vom Gebinde des Importeurs in Salbentöpfe, manchmal gar Herstellen einzeln nochmals abgepackter Einzelportionen ect.) erreicht der Apothekenabgabepreis derart schwindelerregende Dimensionen, daß man für die Abwehrhaltung mancher Krankenkassen schon fast Verständnis aufbringen kann.
All diese Probleme waren vorherzusehen und wären mit entsprechendem Vorlauf durchaus lösbar gewesen. So ist eine Rezeptur jedenfalls m.E. in Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot zu Lasten der GKV nicht zielführend.
Hier sollten die Kassen schnellstens Festbeträge pro Gramm Droge aushandeln und im Kostenübernahmebescheid nach eingehender Prüfung gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Therapie bestätigen.
Anderenfalls wird das sicher gutgemeinte Cannabisgesetz für schwerkranke Patienten seinen Zweck wohl kaum erfüllen können.

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