Hilfe zur Selbsttötung

Gröhe muss entscheiden

Im März fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zur Abgabe tödlicher Medikamente an sterbenswillige Patienten. In dieser Woche soll die schriftliche Begründung folgen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müssen über die Abgabe tödlicher Medikamente an sterbewillige Patienten entscheiden. Nach einem Bericht des "Tagesspiegels" (Sonntag) will das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche die schriftlichen Gründe für ein Urteil von Anfang März zu diesem Thema vorlegen. Darin hatte es entschieden, dass der Staat im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. (Az. BVerwG 3 C 19.15)

Das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Institut wollte dem Bericht zufolge mit Bescheiden warten, bis das Urteil schriftlich vorliegt. 22 Patienten hätten nach Angaben des Bundesinstituts bisher einen Antrag gestellt. Die Behörde habe mitgeteilt, sie wolle im Austausch mit Gröhes Ministerium darüber befinden. Gröhe hatte erklärt, Behörden dürften nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden.

Im konkreten Fall, den das Bundesverwaltungsgericht entschied, litt die Ehefrau des Klägers seit einem Unfall unter einer fast kompletten Querschnittslähmung. Sie musste künstlich beatmet werden und war auf ständige medizinische Betreuung und Pflege angewiesen. Häufige Krampfanfälle verursachten starke Schmerzen. Wegen dieser von ihr als unerträglich und entwürdigend empfundenen Leidenssituation wollte sie aus dem Leben scheiden. Ihren Sterbewunsch hatte sie mit ihrem Ehemann, der gemeinsamen Tochter, den behandelnden Ärzten, einem Psychologen, dem Pflegepersonal und einem Geistlichen besprochen. (dpa)

Sie beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels. Die Behörde lehnte den Antrag ab. Später nahm sich die Frau in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfe-Vereins das Leben.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EvidenzUpdate-Podcast

Hoffnung und Kollaps – wie Lecanemab uns herausfordert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EvidenzUpdate-Podcast

Hoffnung und Kollaps – wie Lecanemab uns herausfordert

Lesetipps
Ein sich auftürmender Geldstapel.

© Sascha Steinach/ZB/picture alliance

Finanzielle Lage der GKV

Zusatzbeiträge 2025: Hiobsbotschaften im Tagesrhythmus

 Hausarzt Werner Kalbfleisch

© Südwest Presse / Verena Eisele

Ende eines jahrelangen Verfahrens vor den Prüfgremien

Hausarzt geht mit XXL-Regress in die Rente

Die Forschenden nahmen die langfristigen Auswirkungen der essenziellen Metalle Kobalt, Kupfer, Mangan und Zink, sowie der nicht-essenziellen Metalle Arsen, Cadmium, Blei, Wolfram und Uran auf die kognitiven Funktionen in den Blick.

© Naeblys / Getty Images / iStock

Umweltbelastung

Metalle im Urin sind mit kognitivem Abbau assoziiert