AMNOG
Zusatznutzen bei fast jeder zweiten neuen Arznei
Vier Jahre AMNOG - eine Zwischenbilanz: Bei etwas mehr als der Hälfte der Arzneiinnovationen ist ein Zusatznutzen festgestellt worden, berichtet der GBA. Die frühe Nutzenbewertung macht den Pharmaherstellern aber zu schaffen: Sie klagen über einen hohen Forschungsaufwand, freuen sich aber über ein Rekordjahr an Innovationen.
Veröffentlicht:BERLIN. 2014 ist ein Rekordjahr für die Arzneimittelinnovation. Nach Angaben des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa) sind 49 Medikamente auf der Basis neuer Wirkstoffe auf den Markt gekommen.
Seit 25 Jahren habe es kein solches Jahr mehr gegeben. Vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer mahnte eine ausreichende Refinanzierung des damit verbundenen Forschungsaufwands an.
„Gelingt keine Verständigung über einen fairen Erstattungsbetrag, sind Firmen mitunter gezwungen, Medikamente trotz Zulassung in Deutschland vom Markt zu nehmen“, sagte Fischer am Donnerstag in Berlin.
Tatsächlich haben die Hersteller nach einer aktuellen Bilanz der frühen Nutzenbewertung, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, bisher neunmal auf die Teilnahme am deutschen Markt verzichtet.
Das Arzneimittelmarkneuordnungsgesetz (AMNOG), das Grundlage der Erstattungspreisverhandlung nach einer frühen Nutzenbewertung ist, ist vier Jahre in Kraft. In diesem Zeitraum hat der Gemeinsame Bundesausschuss annähernd 100 Arzneimittel bewertet.
Beträchtlicher Zusatznutzen bei 20 Innovationen bescheinigt
Nach der nun vorgelegten Statistik hat der GBA in 55 Prozent der bislang 96 Verfahren eine Überlegenheit der neu zu bewertenden Wirkstoffe gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt.
Konkret erhielten 20 einen beträchtlichen, 25 einen geringen und acht einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen zugesprochen.
In vielen Fällen sei ein Zusatznutzen nur für Teilpopulationen ausgesprochen worden, heißt es in dem Papier. Der Schwerpunkt liegt auf den Onkologika, die alleine 43 Prozent der Wirkstoffe mit beträchtlichem Zusatznutzen stellen.
Es gibt allerdings eine Debatte, wie zusätzlich zur Verlängerung der durchschnittlichen Lebenszeit auch die gewonnene Zeit mit besserer Lebensqualität in die Nutzenbewertung einbezogen werden kann.
Es müsse zudem sorgfältig beobachtet werden, wie mit „naturgemäß schwacher Evidenz“ bezogen auf die Langzeitwirkung neuer Wirkstoffe zur Beghandlung chronischer Krankheiten umgegangen werden könne.
Zum Zeitpunkt der frühen Nutzenbewertung lägen solche Daten nicht vor, heißt es in dem Papier. (af)