Rettungswagen sollen schneller am Unfallort sein
Damit Patienten schneller am Unfallort von einem Notarzt versorgt werden können, plant Baden-Württemberg eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes.
Veröffentlicht:STUTTGART. Bislang sieht die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist zwar vor, dass bis zum Eintreffen des Notarztes in 95 Prozent der Fälle nicht mehr als 15 Minuten vergehen dürfen. Tatsächlich jedoch wurde im Jahr 2008 in nahezu 80 Prozent der 37 Rettungsdienstbereiche des Landes diese Frist überschritten.
Das Kabinett in Stuttgart hat daher die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Zu dem Entwurf wird es nun eine Expertenanhörung geben. Bei der Landesärztekammer (LÄK) will sich der Ausschuss Notfallmedizin nach Angaben von Pressesprecher Dr. Oliver Erens Anfang Mai damit befassen.
Probleme bei der notärztlichen Versorgung würden sich unter anderem durch die veränderten Krankenhausstrukturen - besonders in ländlichen Gebieten - ergeben, davon zeigt sich die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch überzeugt. 90 Prozent der Notärzte werden derzeit von Kliniken gestellt. Durch Schließungen und Verlagerungen von Krankenhäusern verlängerten sich Anfahrtswege und somit die Einsatzzeiten, sagte Lösch, die auch Vorsitzende des Sozialausschusses im Landtag ist.
Zudem stünden als Folge der kürzeren Arbeitszeiten und der daraus resultierenden dünneren Personaldecke weniger Krankenhausärzte für den Notarztdienst zur Verfügung. Wie Lösch mitteilte, müsse die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes über die Notrufnummer 112 schnell realisiert werden. Erst in 29 der 37 Dienstbereiche sei der Rettungsdienst schon über die 112 erreichbar. Dort gebe es integrierte Leitstellen, die Feuerwehr und Rettungsdiensten betrieben. Es sei sinnvoll, dies auch im Rettungsdienstgesetz festzuschreiben.
Auch das Sozialministerium weiß um die Probleme in der Kliniklandschaft. "Zum einen verlängern Krankenhausschließungen (...) die Wege für den Transport von Notfallpatienten zum geeigneten Krankenhaus und damit auch die Einsatzzeiten der Notärzte", hieß es im Februar in einer Stellungnahme.
Zum anderen müsse bei Wegfall eines in die notärztliche Versorgung eingebundenen Krankenhauses eine Lösung gefunden werden, um die notärztliche Versorgung auf andere Weise sicherzustellen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Bereichsausschüsse die Krankenhausträger verpflichten können, einen Notarzt zu stellen, berichtete Sozialministerin Dr. Monika Stolz. Effektiver solle auch der Kostenausgleich für die Krankenhäuser werden. Diese erhielten von den Kassen eine volle Kostenerstattung, wenn sie einen Arzt als Notarzt zur Verfügung stellen, sowie eine Erstattung der Weiterbildungskosten. Die Ministerin sieht den Entwurf als notwendigen Schritt: zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung.
In 15 Minuten vor Ort - die Realität sieht vielerorts anders aus
In Baden-Württemberg sollen Notärzte in maximal 15 Minuten am Einsatzort sein. Doch dieser Zeitraum wird in vielen Landkreisen nicht eingehalten. Das Überschreiten der Hilfsfrist ist ein bundesweites Problem. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen "Leistungen des Rettungsdienstes 2004 / 05" liegt Baden-Württemberg bei den tatsächlich erreichten Zeiträumen im Vergleich zu den bundesweiten Durchschnittswerten sogar an der Spitze: Im Bundesdurchschnitt treffen Rettungswagen nach 23,9 Minuten ein, in Baden-Württemberg nach 17,3 Minuten, teilte das Sozialministerium auf eine Anfrage des Arztes und CDU-Politikers Dr. Bernhard Lasotta hin mit.
Besonders auf dem Land fehlt es an Notärzten, da Akut-Krankenhäuser und Notarztstandorte reduziert wurden. Das geplante Rettungsdienstgesetz soll im Südwesten für Abhilfe sorgen. (mm)