Mit Stimmzetteln für oder gegen die PID
Am 7. Juli berät der Bundestag darüber, ob die Präimplantationsdiagnostik künftig erlaubt wird. Drei Anträge stehen zur Wahl, aber die Abgeordneten haben fünf Optionen.
Veröffentlicht:BERLIN (fst). In der Debatte über Zulässigkeit oder Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat der Ältestenrat des Bundestags über das Abstimmungsverfahren entschieden - diese Formalie bestimmt massiv über die Chancen der drei Entwürfe.
Wenn der Bundestag am 7. Juli abschließend über die drei interfraktionellen Gruppenanträge berät, so kommt das sogenannte Stimmzettelverfahren zum Einsatz.
Bei diesem Vorgehen hat jeder Abgeordnete fünf Optionen. Man kann für einen der drei Gruppenanträge stimmen, alle drei Entwürfe mit Nein komplett ablehnen oder sich enthalten.
Erhält keiner der drei Anträge im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit, dann wird im zweiten Durchgang der Antrag mit den wenigsten Stimmen aussortiert. Das dürfte nach jetzigem Stand der Gesetzentwurf von René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) sein.
Ihr Vorschlag, dem sich bisher nur rund 40 Parlamentarier angeschlossen haben, hätte ursprünglich in der Abstimmung eine Vermittlerposition haben können zwischen den Befürwortern eines völligen Verbots der PID und denen, die eine begrenzte Zulassung favorisieren. Diese Option entfällt nun durch das Stimmzettelverfahren.
Röspel und Hinz wollen die PID nur in den Fällen gestatten, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt".