Psychotherapie soll raus aus der Gesamtvergütung

Für viele Fachärzte ist es ein Ärgernis: Seit 1999 sind die Ausgaben für Psychotherapie um satte 127 Prozent gestiegen - auf 1,5 Milliarden Euro, die von der Gesamtvergütung abgezogen werden. Jetzt soll nach dem Willen der KBV-VV Schluss damit sein.

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Stühle frei.

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BERLIN (HL/fst). Nach dem Willen der KBV-Vertreter sollen psychotherapeutische Leistungen ab 2013 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden. Der Honorartopf der Hausärzte wäre von diesem Schritt nicht berührt.

Die Sonder-Vertreterversammlung der KBV hat dem Vorstand den Auftrag erteilt, dem Gesetzgeber einen Formulierungsvorschlag zu machen. Danach soll das Leistungspaket ab 2013 außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung honoriert werden.

Gelten soll dies für antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen sowie probatorische Sitzungen und andere für die Einleitung und Fortführung einer Psychotherapie notwendige Leistungen.

Die Finanzierung der Psychotherapie aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung hat sich zu einem Problem entwickelt: Im Jahr 1999 betrugen die Ausgaben für Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung 660 Millionen Euro; im Jahr 2010 waren es 1,5 Milliarden Euro.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist es nicht möglich, die zeitabhängige Vergütung in der Psychotherapie zu deckeln. Bisher wird wird die Psychotherapie nach der Honorartrennung aus dem Facharzttopf finanziert. Dies zu ändern, ist das Ziel der KBV.

Der Hausärzteverband zeigte sich erleichtert, dass nicht – wie befürchtet – der Honorartopf der Hausärzte angezapft wird. "Die KBV ist zurückgerudert. Zudem musste der KBV-Vorsitzende zugeben, dass das bisherige Verteilungsverfahren nicht rechtskonform ist", sagte Verbandschef Ulrich Weigeldt der "Ärzte Zeitung".

Lesen Sie auch: KBV beschließt neue EBM-Reform-Grundsätze

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