GBA
Richtlinie für Transplantation wird geändert
Die Transplantationsrichtlinie wird geändert. Zukünftig müssen Transplantationszentren vollständig dokumentieren, gab der GBA-Vorsitzende Josef Hecken bekannt. Diese 100-Prozent-Regel wird bislang nicht überall erfüllt. Die Patientenvertreter wollen noch mehr und werden einen eigenen Änderungsantrag vorlegen.
Veröffentlicht:BERLIN (af). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verlangt künftig von den Transplantationszentren, alle Organverpflanzungen vollständig zu dokumentieren. Über die 100-Prozent-Regel seien sich die Partner in der Selbstverwaltung trotz strittiger Diskussion letztendlich einig gewesen. sagte der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken.
Eine geringere Dokumentationsquote hätte den Anschein erwecken können, hier solle ein Einfallstor für Verschleierung oder Vertuschung geschaffen werden.
Kliniken drohen Sanktionen
Die Transplantationsrichtlinie werde dementsprechend geändert, teilte Hecken am 16. August mit. Kliniken, die diese von der Selbstverwaltung einstimmig beschlossene Vorgabe missachten, müssen dann mit einem Abschlag von 2500 Euro je Fall auf die DRG rechnen.
Bei Dokumentationsverstößen in allen anderen Indikationen solle es bei einem Abzug von 150 Euro bleiben, sagte Hecken.
Bislang liege die Dokumentationsquote je nach Transplantationszentrum zwischen 92 und 96 Prozent. Hecken räumte ein, dass die Vorgänge in Regensburg und Göttingen auch mit einer 100-prozentigen Dokumentation nicht hätten verhindert werden können.
"Fehlende Dokumentation technisch bedingt"
Gründe für fehlende Dokumentationen seien technisch bedingt, erklärte der Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Bernd Metzinger. Einige Daten von Patienten, die nach einer Transplantation noch viel Zeit stationär in einer Klinik verbringen müsste, würden jeweils automatisch gelöscht.
"An dem Problem arbeiten wir", sagte Metzinger. Im Zuge des Transplantationsskandals laut gewordene Vorwürfe, in den Zentren werde zu wenig dokumentiert, wies Metzinger zurück.
Die Patientenvertretung wird im September einen eigenen Antrag zur Änderung der Transplantationsrichtlinie vorlegen. Dies hat die Patientenvertreterin im GBA, Hannelore Loskill, angekündigt. Einzelheiten nannte sie nicht.
Loskill deutete an, dass die nun beschlossene Pflicht zur vollständigen Dokumentation zwar richtig sei, dass man aber seitens des GBA noch mehr tun könnte.
Das unparteiische Mitglied des GBA, Dr. Regina Klakow-Franck, signalisierte Unterstützung für den zu erwartenden Vorstoß der Patientenvertretung.