KV Berlin
Vertreter fordern Vorstandsprämien zurück
Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat die umstrittenen Sonderzahlungen an die drei Vorstände von je 183.000 Euro kassiert. Sie kommt damit der Forderung von Gesundheitssenator Czaja nach.
Veröffentlicht:BERLIN Die Verträge mit den drei Vorständen der KV Berlin werden neu verhandelt. Das hat die Vertreterversammlung im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Übergangsgeldern beschlossen, die der KV-Vorstand ursprünglich erhalten hatte.
Die Vertreterversammlung (VV) hat am Donnerstagabend in nicht-öffentlicher Sitzung ihren früheren Beschluss zur Auszahlung von je 183.000 Euro an Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke aufgehoben.
Sie hat zudem VV-Chef Dr. Jochen Treisch aufgefordert, gegenüber dem Vorstand alle nötigen Schritte zur Rückzahlung einzuleiten.
Damit kam die VV Forderungen von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) nach, der entsprechende Senats-Bescheid liegt bereits seit Februar 2012 vor.
Dieser ist allerdings erst seit 19. Dezember bestandskräftig. An diesem Tag hatte die KV Berlin bei einer Gerichtsverhandlung ihre Klage gegen diese Anordnung zurückzogen.
Breite Unterstützerfront für den Vorstand bröckelt
Über diesen Pflichtbeschluss hinaus hat die VV entschieden, dass Treisch mit dem Vorstand "Verhandlungen zur Anpassung der Dienstverträge" aufnehmen soll, wie die KV Berlin mitteilte. Eine weitergehende Stellungnahme gaben Treisch und die Sprecherin der KV Berlin trotz Nachfrage nicht ab.
Nach Informationen des ARD-Magazins "Kontraste" hatten Unterstützer des Berliner KV-Vorstands geplant, in der VV einen Beschluss über eine Anhebung der Vorstandsgehälter herbeizuführen, die exakt den Übergangsgeldern in Höhe von 183.000 Euro entsprochen hätte.
Wenn dies tatsächlich geplant war, so zeigt der nun gefasste Beschluss einmal mehr, dass die breite Unterstützerfront für den Vorstand bröckelt.
Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" wurde ein solcher Vorschlag erst gar nicht in der Sitzung thematisiert. Der Ausgang der Verhandlungen ist daher offen. Dem Ergebnis muss die VV erneut zustimmen.