Hausarzt-Verbände

Lautlose Impfappelle

Während die Masernwelle in Berlin anhält, werden erneut Forderungen nach einer Impfpflicht laut. DEGAM und Hausärzteverband betonen, im Werben um einen umfassenden Impfschutz nie nachgelassen zu haben.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Impfpflicht für Kinder und Jugendliche? Die Masernwelle in Berlin sorgt für Diskussionsstoff.

Impfpflicht für Kinder und Jugendliche? Die Masernwelle in Berlin sorgt für Diskussionsstoff.

© Brian Chase / iStock / Thinkstock

FRANKFURT / BERLIN. Haus- und allgemeinärztliche Organisationen wehren sich gegen den Eindruck, ihre Mitglieder nicht ausreichend anzuhalten, bei Patienten den Impfstatus in Sachen Masern zu kontrollieren und Neuimpfungen anzuregen.

Nach einem entsprechenden Bericht der "Ärzte Zeitung" erheben jetzt der Deutsche Hausärzteverband und die DEGAM (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin) Einspruch.

Unter anderem war darin von Dr. Ulrich Fegeler, Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) gemutmaßt worden, viele Allgemeinärzte lehnten selbst "Impfungen aus ideologischen Gründen ab".

"Entspricht nicht der Wahrheit"

Der Hausärzteverband widerspricht Vermutungen, Impfskeptiker in den eigenen Reihen nicht düpieren zu wollen.

Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme: "Darstellungen, wonach sich der Deutsche Hausärzteverband in der Vergangenheit aus Rücksicht vor abweichenden Meinungen bezüglich der Bedeutung eines umfassenden Impfschutzes nicht eindeutig zu dieser wichtigen Thematik positioniert habe, entsprechen nicht der Wahrheit."

Vielmehr informiere der Verband in seinen Hausmedien Ärzte und Patienten "laufend über die Bedeutung und Wichtigkeit eines umfassenden Impfschutzes".

Die DEGAM kontert den unausgesprochenen Vorwurf, impfmüden Mitgliedern nicht auf die Füße treten zu wollen, indem sie den Ball kurzerhand zurückspielt: "Vielfach schließen Hausärzte Impflücken, die unter anderem auch durch impfskeptische Kinderärzte induziert wurden."

Die Fachgesellschaft stehe "voll hinter den Appellen, Masern-Impflücken schnellstmöglich zu schließen".

Allerdings sehe man angesichts der regelmäßigen Empfehlungen der STIKO "keinen Anlass, zusätzlich noch eine eigene Presseerklärung oder Kampagne zu lancieren".

Neue Rufe der Kinderärzte nach Impfpflicht

Unterdessen hat vor dem Hintergrund der ungebremst anhaltenden Masernwelle in der Bundeshauptstadt die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) ihre Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht erneuert.

Demnach sollen Kinder nur dann Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen besuchen dürfen, wenn sie einen "altersentsprechend vollständigen Impfschutz gemäß STIKO-Empfehlungen" besitzen.

Landesgesetzlich solle geregelt werden, dass Ärzte den Impfstatus der Kinder und Jugendlichen in den jeweiligen Gemeinschaftseinrichtungen überprüfen.

In diesem Zusammenhang fordert die Fachgesellschaft auch, dass die Landesärztekammern entsprechend einem Beschluss des 109. Ärztetages von 2006 "rechtliche Schritte gegen Ärzte einleiten, die gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen".

Im Klartext: Wer von empfohlenen Impfungen abrät, sollte sanktioniert werden, so die DAKJ.

Rechtslage zur Impfpflicht

Die Haltung der Bundesländer ist für die Anordnung einer Impfpflicht entscheidend. Um eine Impfpflicht anzuordnen, benötigt das Bundesgesundheitsministerium die Zustimmung des Bundesrates. Darauf hat eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministerium verwiesen.

Gemäß Paragraf 20, Absatz 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes ist das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Impfpflicht für bedrohte Teile der Bevölkerung anzuordnen.

Voraussetzung dafür sei allerdings, dass eine übertragbare Krankheit mit schweren Verlaufsformen auftritt und dass mit der epidemischen Verbreitung dieser Krankheit zu rechnen sei.

Da eine Impfpflicht mit einem Eingriff in das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verbunden sei, komme sie nur als "ultima ratio" in Betracht, sagte die Sprecherin. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse streng beachtet werden.

Die Länder können aber auch von sich aus tätig werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht für die Landesregierungen die Möglichkeit vor, eine Impfpflicht auf dem Wege der Rechtsverordnung anzuordnen (Paragraf 20 Absatz 7 Satz 1 Infektionsschutzgesetz). (af)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 19.04.201512:57 Uhr

Hierzu 2 Anmerkungen. 2) Was sagt das IfSG:

Zunächst vielen Dank an das Ärzteblatt, dass hier einmal §20 (6) und (7) zitiert wird,
es gibt allerdings auch noch den Abschnitt 5. und 6. des IfSG, der ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten der Einschränkungen von Grundrechten auch ohne zusätzliche Rechtsverordnung vorschreibt,
allerdings den Behörden (Gesundheitsamt) in der Regel einen Ermessensspielraum lässt,
was ja wohl auch im "Verdachtsfall" gar nicht anders möglich ist.

Die "Verhältnismäßigkeit" einer allgemeinen Impfpflicht darf man ja durchaus für ein ganzes Land auch für große masernfreie Gebiete in ZUNÄCHST in Zeifel ziehen, aber DAVOR steht ja der akute LOKALE epidemibezogene Notfall, wie in Berlin, also die Postexpositions-Prophylaxe (PEP) bzw. Riegelungimpfung gerade bei Masern, das so hoch ansteckend ist, dass die anderen Waffen der räumlichen Isolierung etc. weitgehend stumpf bleiben,
denn es genügt schon der Aufenthalt im gleichen Zimmer.
Der erste Schritt wäre daher eine Rechtsverordnung für eine solche PEP-Riegelungsimpfung für das Land Berlin.

Zu 2)
Wenn es wirklich stimmt, dass 20-30% der Ärzte in das feindliche Lager der Impfgegner übergelaufen sind,
dann stehen die verbleibenden 70-80% auf völlig verlorenem Posten
und hier muss sowohl Ärzteaufsicht wie Gesundheitspolitik tätig werden.
Mit einer solchen unprofessionellen Berufeinstellung einer abweichenden Minderheit, hätte z.B. die Diphtherie in Deutschland nicht ausgerottet werden können, die noch in der Nachkriegszeit wirklich Tausende Tote jährlich gekostet hat.

Und Mikroorganismen werden niemals (ganz) aussterben, das Problem ist daher ein grundsätzliches,
nicht nur für Masern.
Wir können uns eine solche "Minderheit" wirklich nicht leisten!!! Wir sollten uns dann auch nicht unbedingt so scheinheilig mit Afrika beschäftigen.

Dr. Hans-Jürgen Schrörs 17.04.201509:19 Uhr

Erst informieren, dann diskutieren

Mutmaßungen sind nicht zielführend. Es sollte gelten: Erst informieren, dann nachdenken, dann diskutieren.
Fact ist: Hausärzte, die mehr als 50% alternativmedizinische Therapien anwenden, impfen nach eigener Aussage überwiegend nicht nach STIKO, und nur 70,3% der hausärztlichen Schulmediziner impft nach STIKO (1). Also fast ein Drittel der "Schulmediziner" hält sich nicht an die öffentlichen Empfehlungen!
Fact ist, dass 2013 in Bayern 24% aller hausärztlichen Praxen im gesamten Jahr (!) keine einzige Masernimpfung abgerechnet haben, wo die Leistungen doch budgetfrei sind?(2)
Hauptverantwortlich für die Impfmisere sind nicht die ca. 3% Impfgegner oder die Politik, hauptverantwortlich sind wir Ärzte im hausärztlichen Bereich! Die Hälfte aller Masernerkrankten in Berlin sind älter als 18 Jahre.
(1) Ch. Rautmann - Determinanten für die Umsetzung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)in den alten und neuen Bundesländern, Dissertation Universität Greifswald, 2013
(2) Quelle KV - Bayern
Dr. med. Hans-J. Schrörs, FA Allgemeinmedizin

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