Hecken
Mauerblümchen im Innovationsfonds gibt es nicht
Eine Mindestgröße für die geförderten Projekte und Versorgungsforschung dort, wo es Ärzten weh tun kann: Hecken deutet an, wo die Reise mit dem Innovationsfonds hingehen könnte.
Veröffentlicht:BERLIN. Innovative Versorgungsprojekte haben nicht automatisch die Chance auf Geld aus dem neuen Innovationsfonds.
Eine "Mauerblümchenförderung" werde es nicht geben, hat der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Professor Josef Hecken, angekündigt.
"Es stellt sich die Frage, ob bei einer nicht vorgegebenen Mindestgröße ausreichend belastbare Evidenz generiert werden kann, um ein Projekt in die Regelversorgung zu überführen", sagte Hecken bei einer Veranstaltung der Gesellschaft für Recht und Medizin (GRPG) in Berlin.
Hecken forderte zudem tief greifende Änderungen an der Gesamtkonstruktion des Fonds, den der Bundestag erst vor wenigen Tagen als Teil des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) beschlossen hat. Die Mittel des Fonds sollten jeweils in die Folgejahre übertragbar sein, so mache es auch die Deutsche Forschungsgesellschaft, sagte Hecken.
Der Innovationsfonds soll in den Jahren 2016 bis 2019 aus Mitteln der Kassen und der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds jeweils 300 Millionen Euro erhalten. Mit je 225 Millionen Euro sollen innovative möglichst sektorenübergreifende Versorgungsprojekte gefördert werden.
Ziel ist jeweils die Übernahme in die Regelversorgung. Mit je 75 Millionen Euro soll Versorgungsforschung betrieben werden. Derzeit ist die Beschlusslage so, dass in einem Jahr nicht ausgegebene Mittel an die Kassen und den Gesundheitsfonds zurückfließen sollen.
Diese Konstruktion ermögliche wenig Vielfalt und kaum unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. "Dann kehren wir im ersten Jahr zweimal Geld aus, und das war‘s", sagte Hecken. Die Mittel der Folgejahre würden dann nur noch dafür benötigt, den bewilligten Projekten Finanzierungssicherheit über die gesamte Laufzeit zu gewähren.
Hecken: Mittel sollten übertragbar sein
Er selbst präferiere die Übertragbarkeit der Mittel in die Folgejahre. Damit lasse sich das Programm auf bis zu acht Jahre strecken.
"Dann hätte man im Prinzip statt einer Beschränkung auf vier Jahre einen Prozess, in dessen Verlauf man in kleinen, auch handhabbaren und vernünftig zu begutachtenden Dosen Entscheidungen treffen könnte", sagte Hecken.
Seiner Auslegung des Gesetzes nach müssten Projekte nicht zwingend sektorenübergreifend sein, deutete Hecken an, wohin die Reise gehen könnte. Die Fondsmittel könnten auch dazu dienen, innersektorale Problemstellungen zu beseitigen.
Als Beispiel nannte er die mangelnde fachärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen und den daraus resultierenden sprunghaften Anstieg der Kosten beim Krankentransport.
Hecken zeigte auch auf, wohin die Mittel für die Versorgungsforschung fließen könnten. Ein Beispiel sei die Erforschung der Qualität von Patientenbefragungen in der frühen Nutzenbewertung, ein anderes die Qualität der spezialisierten ambulante palliativmedizinischen Versorgung.
Mittel aus dieser Charge des Fonds könnten - die Zustimmung der Fondsgremien immer vorausgesetzt - in ein tief reichendes Gutachten zur Bedarfsplanung fließen. Das sollte sektorenübergreifend ausgelegt sein, um auch die "doppelte Facharztschiene" in den Blick nehmen zu können.