UPD-Bericht

Ärzte und Kassen verletzen Patientenrechte

Verweigerte Behandlungen, verweigerte Einsicht in Akten: Bei der Einhaltung der Patientenrechte hapert es. Der Jahresbericht der Unabhängigen Patientenberatung nimmt Ärzte und Kostenträger ins Visier.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Verweigerte Behandlung, verweigerte Einsicht in Patientenakten: Die Unabhängige Patientenberatung hat Verstöße in einem aktuellen Bericht zusammengetragen.

Verweigerte Behandlung, verweigerte Einsicht in Patientenakten: Die Unabhängige Patientenberatung hat Verstöße in einem aktuellen Bericht zusammengetragen.

© McPHOTO / blickwinkel / dpa

BERLIN. Verweigerte Behandlungen, verweigerte Einsicht in Patientenakten, Behandlungsfehler, gebrochene Leistungsversprechen der Kostenträger: Das Gesundheitswesen ist nicht perfekt. Das geht aus der aktuellen, noch unveröffentlichten Auswertung der Beratungsgespräche der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Auch zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes stellen die Berater der UPD nach wie vor zahlreiche Verstöße gegen die Norm fest - auch durch Ärzte, wie der Bericht zeigt.

In 711 Fällen die Behandlung verweigert?

So sind die Berater in 711 Fällen zu der "begründeten Vermutung" gelangt, dass Ärzte Behandlungen unberechtigt verweigert hätten. Die häufigsten Beschwerden zu diesem Punkt richteten sich gegen niedergelassene Hausärzte.

Auch Orthopäden, Zahnärzte, Augenärzte und Gynäkologen werden genannt. Als Gründe für ihre Haltung nannten die Ärzte meist drohende Überschreitungen der Richtgrößen.

Mehr als 80.000 Beratungsgespräche haben die UPD-Berater im Berichtszeitraum von April 2014 bis März 2015 geführt. Gut 15.000 hatten mögliche Verstöße gegen die Patientenrechte zum Thema.

6320 Mal wurden die UPD-Berater wegen angenommener Behandlungsfehler angesprochen. In 1629 Fällen habe das Beratungsgespräch tatsächlich einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler geliefert. Ärztliche Aufklärungsgespräche sind laut dem Bericht ein dominierendes Thema.

Ungenügend aufgeklärt

1826 Patienten wandten sich an die UPD, weil sie sich von ihrem Arzt schlecht informiert fühlten. Die Berater berichten von vielen Fällen, in denen die Aufklärungspflichten offenbar ungenügend erfüllt wurden.

Mit dem Patientenrechtegesetz wurde die Pflicht von Ärzten, Patienten mündlich über Art und Umfang der Behandlung, über Risiken und Kosten aufzuklären im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Die Schriftform reicht für die Aufklärung nicht.

Häufige Klagen erreichten die Berater der UPD zu verweigerter Akteneinsicht. 3554 Patienten suchten deshalb nach Rat. Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser seien gleichermaßen betroffen. Die Interpretation der UPD lautet: Viele Ärzte wissen nichts vom Recht auf den Einblick in die Patientenakte.

Häufiger als Ärzte stehen jedoch die Kostenträger in der Kritik. 29.000 Mal wurden die Berater deshalb angesprochen. Grund waren meistens verweigerte Krankengeldzahlungen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Patienten haben Rechte

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 04.09.201514:56 Uhr

Vorwürfe der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) müssen auch belegbar sein!

Ich habe mir die UPD-Selbstdarstellungen im Internet angeschaut: Dort wird ausschließlich auf den "Monitor - Patientenberatung | 2014" mit "Berichtszeitraum 01.04.2013 – 31.03.2014" und "Berlin, 1. Juli 2014" als Publikationsdatum verwiesen.

Der seit 1.7.2015 ausstehende Jahresbericht mit Berichtszeitraum vom 1.4.2014 bis 31.3.2015 ist somit von der UPD s e l b s t noch n i c h t öffentlich gemacht und ins Netz gestellt worden.

I n h a l t l i c h ist der UPD-Bericht von 2014 eine Katastrophe: Selbst die Zusammenfassung liest sich bemerkenswert vage und ungenau. Ross und Reiter werden nie benannt, es fehlen fast überall belegbare Zahlen, Tabellen und Daten. Textbeispiele:

1. "Sie basieren aber auf der Idee, dass die Themen und Anliegen der Patientinnen und Patienten aus der Vielzahl der Beratungsgespräche einen Erkenntnisschatz beinhalten, der es wert ist, geborgen zu werden."

2. "...leistungsrechtliche Fragen, gefolgt von Beratungen zu Patientenrechten, zu Fragen der Krankheits- und Lebensbewältigung..."

3. "...rechtlichen Themen wie bereits im Vorjahr am häufigsten nachgefragt..."

4. "Im Berichtszeitraum vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2014 wurden 80.008 Beratungsgespräche anonym erfasst...Insgesamt äußerten die Ratsuchenden in 13.225 Beratungsgesprächen eine Beschwerde über Akteure des Gesundheitswesens."

5. "In 5.423 Fällen sind die Beraterinnen und Berater dabei zu der Einschätzung gelangt, dass die Ratsuchenden zuvor falsch oder unvollständig informiert und beraten worden waren."

6. "4.129 Mal erfassten sie Hinweise auf Probleme, bei denen Zugangsbarrieren die Inanspruchnahme notwendiger Versorgungsangebote behinderten."

7. "In 7.132 Beratungsgesprächen hat die UPD zum Thema Behandlungsfehler beraten."

Nirgendwo werden Zahlen, Daten, Fakten genannt:
zu 1. Das Wort "Erfahrungsschatz" verrät, dass die UPD nicht mal bei der empirischen Sozial- und Versorgungsforschung angekommen ist. Sie verharrt in ihrer ''Schatzsuche'' als mystisch-naivem Empirismus auf der untersten Stufe der Erkenntnistheorie.
zu 2. Fragen der "Lebensbewältigung" gehören zur professionellen Ehe-, Lebens- und Konfliktberatung.
zu 3. Zu "rechtlichen Themen" zu beraten ist ohne juristische Ausbildung unzulässige Rechtsberatung.
zu 4. Bei "80.008 Beratungsgesprächen" nur 13.225 Beschwerden "über Akteure des Gesundheitswesens" entgegen zunehmen bedeutet, dass nur in 16,53 Prozent darüber gesprochen wurde. In 83,47 Prozent wurde offenkundig über ganz andere Themen gesprochen. Welche diese waren, darüber schweigt sich die UPD aus.
zu 5. Und wie viel von dieser "Einschätzung" können die Berater auch belegen?
zu 6. Insbesondere Haus-Ärztinnen und -Ärzte bzw. die GKV selbst bieten über die Versichertenkarte niedrig-schwellige, kostenfreie Beratungs- und Hilfsangebote. Wo liegen da die "Zugangsbarrieren"?
zu 7. Sind für die UPD "Behandlungsfehler" etwa keine "Beschwerde über Akteure des Gesundheitswesens"?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund



Dr. Henning Fischer 03.09.201517:06 Uhr

dafür, daß niedergelassene Ärzte nur 62% ihrer Leistungen bezahlt bekommen (Aussage KVWL)


und ständig unter Regressandrohungen stehen

funktioniert das System aber noch ganz gut.

Wenn es noch besser werden soll, ist die Politik gefragt. Eine Abschaffung der Budgets nach über 20 Jahren ist überfällig.

Allerdings ist man ja schon dabei, ÄrztInnen aus Bulgarien, Ungarn, Griechenland und jetzt sogar syrische Flüchtlinge zu akquirieren. Danach kommen Simbabwe und Kongo.

Dr. Uwe Wolfgang Popert 03.09.201517:06 Uhr

merkwürdige Analyse

Eigentlich müsste die Überschrift lauten: die meisten Patientenbeschwerden richten sich gegen verweigerte Krankengeldzahlungen.
Nur ein Bruchteil der Kritik bezieht sich tatsächlich auf verweigerte Behandlungen und / oder verweigerte Akteneinsicht.
Ausserdem: Wir erfahren hier nur etwas über die Patientensicht. Zur besseren Beurteilung fehlen aber wichtige Informationen:
- wie viele der Anschuldigungen wurden weiter verfolgt und mit welchem Ergebnis?

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