Aktuelle Statistik

Zahl der Behandlungsfehler stagniert

"Fehler passieren, auch in der Medizin. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering." So lautete das Fazit von Dr. Andreas Crusius bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik.

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Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es nach Ansicht der Bundesärztekammer nach der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik keinen Grund.

Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es nach Ansicht der Bundesärztekammer nach der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik keinen Grund.

© Coloures-pic / Fotolia

BERLIN "Wir wollen nichts bagatellisieren. Hinter jedem Fehler können schwere menschliche Schicksale stehen. Wir müssen die Risiken in der Medizin aber richtig einordnen, um Patienten nicht unnötig zu verunsichern, so Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK), in einer Pressemitteilung der BÄK. Diese hat heute die Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2016 in Berlin vorgestellt.

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Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es nach Ansicht von Crusius keinen Grund. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und Praxis. Demnach stiegen die ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2015 um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen.

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Fehler im System

Ähnlich seh es in den Krankenhäusern aus. Dort erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen Fälle. Gemessen daran liege die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich, äußerte sich Crusius.

Insgesamt stagniert die Zahl von den Ärztekammern festgestellter ärztlicher Kunstfehler: 1845 Patienten kamen im vergangenen Jahr durch Behandlungsfehler und mangelhafte Risikoaufklärung zu Schaden, 660 davon in den Praxen niedergelassener Ärzte. 96 Patienten mussten die ärztlichen Kunstfehler mit dem Leben bezahlen, sagte die Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Kerstin Kols.

In weiteren 400 Fällen habe zwar ein Behandlungsfehler vorgelegen, die Patienten seien aber nicht geschädigt worden, so Kols. Insgesamt entschieden die Gutachter und Schlichter in 7639 Streitfällen. Die Zahl ärztlicher Behandlungen liegt bei rund 700 Millionen in den niedergelassenen Praxen und bei rund 20 Millionen in den Krankenhäusern.

Die von niedergelassenen Ärzten 2016 am häufigsten fehlbehandelte Krankheit waren im vergangenen Jahr 27 Fälle von Mammakarzinomen. Am zweithäufigsten taucht in der Fehlerstatistik die Behandlung von Deformationen der Zehen und Finger auf (22). Die häufigste Fehlerquelle waren ausweislich der Kammerstatistik mit 157 Nennungen die bildgebenden Verfahren, gefolgt von 110 Fehlern bei ambulanten Operationen.

In den Kliniken haben die Kammern am häufigsten Fehler bei Behandlungen von Kniegelenksarthrosen festgestellt, 2016 war dies 63 Mal der Fall. 52 Mal bekamen Patienten Recht, die den Erfolg der Behandlung ihrer Unterschenkel- und Sprunggelenksfrakturen anzweifelten. Operationsfehler haben die Kammern in 549 stationären Fällen anerkannt.

Die Zahlen liegen auf dem Niveau der Vorjahre. Die von den Ärztekammern ermittelten Größenordnungen weichen regelmäßig von denen der Medizinischen Dienste ab, die von mehr als doppelt so vielen Behandlungsfehlern ausgehen (2015: 4026). (run/af)

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