Bundesrat
Fünf neue Berufskrankheiten in Verordnung gelistet
BERLIN. Der Bundesrat hat fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Es handelt sich um Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Eierstockkrebs durch Asbest sowie fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern. Mit der Aufnahme in die Anlage 1 der Verordnung steht rechtlich fest, dass Belastungen im Arbeitsumfeld generell geeignet sind, eine dieser Erkrankungen auszulösen. Für die Anerkennung im Einzelfall ist es nötig, dass die Erkrankung des Versicherten auf seine konkrete Tätigkeit zurückgeführt werden kann. Der Ärztliche Sachverständigenrat "Berufskrankheiten" beim Bundesarbeitsministerium hatte die Anpassung empfohlen. (fst)