Versorgungszentren
Gröhe sieht MVZ als neue "Triebkraft"
Der Gesundheitsminister plädiert für mehr Vernetzung. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) seien eine wichtige Säule.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Versorgung ist dringend darauf angewiesen, Leistungen mehr zu vernetzen und weniger Abgrenzung zwischen Disziplinen und Sektoren zu haben. Das betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Mittwoch als Gast des Bundesverbandes der Medizinischen Versorgungszentren (BMVZ). Er verwies darauf, dass auch die großen Gesetzesvorhaben der zurückliegenden Legislaturperiode immer Vernetzungsgesetze gewesen seien.
Dabei habe sich der Gesetzgeber bewusst entschieden, die Rolle der MVZ zu stärken. "Wir haben in dieser Legislaturperiode manche Verkrustungen aufgebrochen", so Gröhe. MVZ seien eine wichtige Säule. Sie sollten "Triebkraft für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Gesundheitswesens bleiben."
Der langjährige BMVZ-Vorsitzende Dr. Bernd Köppl würdigte einzelne gesetzliche Neuregelungen und Klarstellungen für MVZ, etwa mit Blick auf die Plausibilitätsprüfungen. Für ausreichend hält er sie jedoch nicht. MVZ würden immer noch als "ungeliebtes Kind der Selbstverwaltung" behandelt, so Köppl, der seinen Vorsitz im Verband bei der Mitgliederversammlung am Dienstagabend aus Altersgründen an den Lungenarzt Dr. Peter Velling abgegeben hat, aber weiterhin dem Vorstand angehört.
Velling sagte: "Wir brauchen scheinbar Erziehungsberechtigte für die Selbstverwaltung." Er appellierte an das Gesundheitsministerium, MVZ in ihrem Verhältnis zu den KVen weiter zu unterstützen. Die Gleichstellung angestellter Ärzte in der Versorgung sei bei den Patienten längst angekommen, nicht aber bei der Selbstverwaltung, so Velling.
Der Vorstand von Medi Geno Deutschland fordert den Gesetzgeber unterdessen auf, den Status der Ärztenetze im SGB V aufzuwerten: Ärztenetze sollen einen Gründerstatus zum Aufbau von MVZ bekommen. "Dadurch könnten unsere Netze eigenverantwortlich an der Versorgung teilnehmen und neue ambulante Kooperationen sowie Konzepte aufbauen und die Praxissitze blieben in der Hand der Niedergelassenen", erklärte Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Baumgärtner. Dazu wäre eine Änderung in Paragraf 95 Abs. 1a SGB V notwendig, damit auch Praxis- oder Ärztenetze Gründereigenschaften für MVZ erhielten.(ami)