Frühjahrstagung der Hausärzte

Fernbehandlung nur unter klar definierten Regeln!

Digitalisierung ja, aber nur wenn die Behandlungsqualität gesichert bleibt, hieß es bei der Hausärztetagung.

Veröffentlicht:
Bei einer möglichen Reform des Fernbehandlungsverbots gilt es sicherzustellen, dass der persönliche Arzt Patientenkontakt auch zukünftig die Regel bleibt, so eine Forderung des Hausärzteverbands.

Bei einer möglichen Reform des Fernbehandlungsverbots gilt es sicherzustellen, dass der persönliche Arzt Patientenkontakt auch zukünftig die Regel bleibt, so eine Forderung des Hausärzteverbands.

© Willi Nothers / DITG

SYLT. Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes forderten auf ihrer Frühjahrstagung auf Sylt am vergangenen Samstag klare Regeln bei einer möglichen Reform des Fernbehandlungsverbotes nach § 7 Absatz 4 MBO-Ä. "Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, bei einer möglichen Reform des Fernbehandlungsverbots sicherzustellen, dass der persönliche Arzt Patientenkontakt auch zukünftig die Regel bleibt", heißt es in dem entsprechenden Antrag, den die Delegierten am Samstag einstimmig angenommen haben. Und weiter: "Ausnahmen, bei denen auch ohne vorherige persönliche Konsultation eine ärztliche Leistung per Fernbehandlungen erbracht werden, müssen klar definierten Regeln unterliegen".

Einig war man sich, dass die Potenziale digitaler Lösungen so ausgeschöpft werden müssten, dass sie helfen, die Qualität der Behandlung zu sichern und die Bürokratie abzubauen. Sie sollten aber nicht dazu dienen, die Behandlung schneller und billiger zu machen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient müsse Ausgangspunkt der ärztlichen Behandlung bleiben. In seinem Bericht zur Lage bezeichnete es Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Hausärzteverbandes, als eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre, den Versorgungsalltag über die Digitalisierung spürbar zu erleichtern.

Die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes wird auch eines der großen Themen auf dem 121. Deutschen Ärztetag im Mai in Erfurt sein. Derzeit folgen nur zwei Länderkammern einer alternativen Regelung zum § 7 Absatz 4 MBO-Ä. Und zwar Baden Württemberg, wo das Verbot für Modellprojekte gelockert wurde und die Kammer Schleswig-Holstein, wo ab Sommer die telefonische Beratung durch einen Arzt auch ohne persönlichen Erstkontakt zum Patienten erlaubt sein wird.

In seiner Rede lobte Weigeldt zudem die Absicht der Großen Koalition, Hausärzte unter anderem in drohend unterversorgten Gebieten besser zu vergüten. Er mahnte aber auch: "Wo die Stärkung der Hausärzte drauf steht, muss auch die Stärkung der Hausärzte drin sein!" Die guten Absichten dürften nicht in den Mühlen der Selbstverwaltung zermahlen werden. Kritisch sieht es Weigeldt, zukünftig wöchentlich 25 Stunden Mindestsprechstundenzeit anbieten zu sollen. Hier sei offenbar die "Kassen-Lobby am Werk" gewesen, mutmaßte der Hausärzte-Chef.

In einem Leitantrag forderten die Delegierten dann auch unter anderem, die Koalition solle von der Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden pro Woche absehen. (cben)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Felix Michl: Unternehmer, Jurist und Medizinstudent

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Lesetipps
Arzt injiziert einem älteren männlichen Patienten in der Klinik eine Influenza-Impfung.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!