Lang erwartet

Verordnung zur Arztinformation liegt vor

Zwei Jahre hat das geplante Arztinformationssystem Debatten zwischen Industrie und GKV befeuert. Nun ist die Katze aus dem Sack.

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium hat den lang erwarteten Verordnungsentwurf zur Abbildung der frühen Nutzenbewertungsbeschlüsse in der Praxis-EDV vorgestellt. Das "Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung – EAMIV" getaufte Papier enthält formale und inhaltliche Mindestanforderungen.

Unter anderem müssen danach in der Praxis-EDV künftig die Zusatznutzenbewertung für die konkrete Subgruppe, die zweckmäßige Vergleichstherapie sowie die für die Nutzenbewertung relevanten klinischen Ergebnisse in Kurzform aufgeführt werden. Außerdem sollen Angaben zur qualitätsgesicherten Anwendung eines neuen Arzneimittels erfolgen.

Darüber hinaus ist zu dokumentieren, wie der GBA eine Nutzenbewertung hinsichtlich Mortalität, Morbidität, Lebensqualität, Nebenwirkungen und Gesamtnutzen je Patientengruppe begründet. Auch die Jahrestherapiekosten sind zu nennen und daneben – wenn möglich – die Kosten der Vergleichstherapie. Nach Fachanhörung und Beschlussfassung kann die Verordnung nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Praxis-EDV-Anbieter haben dann zwölf Monate Zeit, die geforderten Inhalte umzusetzen.

Seitens der Pharmahersteller war vielfach befürchtet worden, die geplante Arztinformation über die Nutzenbewertungsbeschlüsse des GBA könnte sich zu einem weiteren Instrument der Verordnungssteuerung entwickeln. Was sich für den Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) nun offenkundig nicht bewahrheitet.

In einer ersten Stellungnahme moniert Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer lediglich, dass Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften nicht berücksichtigt würden. Fischer: "Deshalb steht die Rechtsverordnung des BMG inhaltlich nur auf einem Bein."

Kritisch auch der Tenor des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Der Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf bezeichnete ein Arztinformationssystem, "das auf aussageschwache Zusatznutzenbewertungen und Preissetzung fokussiert" als "Einfallstor für eine kostenorientierte Verordnungssteuerung des Arztes". (cw)

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