Paragraf 219a

Regierung liegen keine Daten vor

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Fall der Gießener Ärztin, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte und dafür verurteilt wurde, hat für viel Wirbel gesorgt.

Aber besteht überhaupt ein Zusammenhang zwischen der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen und dem Zurverfügungstellen von Informationen dazu? Dies wollte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung in einer parlamentarischen Anfrage wissen.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen dem Bestehen von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen vor, heißt es in der Antwort.

Für Datenerhebungen zum Zusammenhang zwischen dem Bestehen des Paragrafen und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen habe in der Vergangenheit kein Anlass bestanden. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte könnten innerhalb des durch Paragraf 219a vorgegebenen Rahmens darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. (ato)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Runde der letzten 9

Gießener Dermatologin steht im Finale von Miss Germany

Probleme in ambulanter Versorgung

SpiFa: „Keine einzige Baustelle des Gesundheitswesens beseitigt“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!

Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger