Kommentar zum Anerkennungsgesetz
Kein Persilschein
Knapp 12.000 Ärzte mit im Ausland absolviertem Medizinstudium begehrten zwischen April vergangenen Jahres und Februar 2013 die Anerkennung ihrer Berufsausbildung in Deutschland - und damit die Erlaubnis, hier in Klinik, MVZ oder Praxis tätig werden zu können.
Rund 5000 von ihnen hatten ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben.
Nun steckt Deutschland in einem Versorgungsdilemma. Zum einen wird immer wieder der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen - und hier unter anderem bei Ärzten - hervorgehoben. Der Ruf nach einer großzügigen Anerkennungspraxis im Ausland erworbener Medizinstudienabschlüsse wird somit lauter.
Zum anderen sollte aber die Versorgungsqualität in Deutschland nicht darunter leiden, dass zum Beispiel tausende Ärzte aus ärmeren Entwicklungs- und Schwellenländern hier tätig sein könnten, obwohl sie oft nur eine kurze Ausbildung genossen haben.
Hier bedarf es Auflagen zur Qualifizierung. Dasselbe gilt für Ärzte aus afrikanischen und eurasischen Krisengebieten, die im Vergleich zum Studium in Deutschland über veritable Defizite beim Know-how verfügen.
Hier dürfen die zuständigen Stellen trotz Rechtsanspruchs - und damit möglichen politischen Drucks auf Anerkennung - nicht blind sein.
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