Beschneidung

"Kindeswohl ist nicht genug berücksichtigt!"

Die Neuregelung von Beschneidungen ist seit anderthalb Jahren in Kraft. Jetzt fordert die Deutsche Liga für das Kind Nachbesserungen - und definitiert fünf Voraussetzungen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Liga für das Kind moniert, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung zur Beschneidung die Grundrechte des Kindes auf Unverletzlichkeit der Menschenwürde sowie auf körperliche Unversehrtheit nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Damit schließt sich die Liga für das Kind der Kritik des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) an, der das Beschneidungsgesetz ablehnt.

Seit Dezember 2012 erlaubt das geltende Recht nach Paragraf 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch sorgeberechtigten Eltern, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird.

"Medizinisch nicht erforderliche Genitalbeschneidungen bringen für die männlichen Kinder keine gesundheitlichen Vorteile mit sich. Im Gegenteil, der Eingriff ist mit Risiken verbunden, verursacht Schmerzen, kann ernsthafte körperliche und seelische Beeinträchtigungen verursachen und schädliche Langzeitfolgen nach sich ziehen", sagt Professor Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

Liga definiert fünf Bedingungen

Die Deutsche Liga für das Kind räumt zwar ein, dass eine Genitalbeschneidung von Jungen bei vielen Eltern insbesondere jüdischen und muslimischen Glaubens ein unverzichtbares Ritual sei, um etwa die Zugehörigkeit zu ihrer Religionsgemeinschaft zu bezeugen.

Daher sollte die Genitalbeschneidung unter bestimmten strikten Bedingungen auch straffrei sein. Voraussetzungen hierfür müssten aber sein:

- eine dem Alter angemessene Beteiligung des Kindes an der Entscheidung;

- umfassende Aufklärung und Zustimmung der Eltern;

- Einführung eines zweitägigen Moratoriums zwischen Aufklärung oder Zustimmung und Eingriff;

- Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst einschließlich einer effektiven Schmerzbehandlung sowie

- psychologische Begleitung des Kindes während des Eingriffs. (ras)

Das Positionspapier und ein dazu gehörendes Hintergrundpapier sind im Internet abrufbar.

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 26.05.201516:49 Uhr

Völlig richtig liebe Vorredner, das ist sexuelle Verstümmelung, die genau zeigt,

was in Deutschland mit Menschenrechten und "Gleichberechtigung" genau gemeint ist:
Frauenförderung zu Lasten des männlichen Geschlechts.
Wie eine rote Linie in der "Rechtssprechung".

Dipl.-Med Matthias Junk 27.04.201423:55 Uhr

Es ist eine Schande

...dass zu diesem Thema kaum eine ärztliche Meinungsmeldung mehr erfolgt.
Nur die den kleinen Patienten direkt zugewandten Fachorgane bzw. Berufsverbände (Kinder-Jugendärzte / Kinderchirurgen ...) scheinen sich nicht den politischen Honig der "Achtung der Religionsfreiheiten" um das Maul und vor allem in die Augen schmieren zu lassen. Denn schon immer ist ganz alltägliche Realität besonders im Arbeitsgebiet dieser Fachgruppen, dass manche Interessen der Kinder gegen die mitunter geradezu grandiose Unvernunft ihrer Eltern (das ist die sehr höfliche Formulierung) durchgesetzt werden müssen. Ob das diese Eltern wollen oder nicht, ist - darf ich überhaupt noch sagen GOTT SEI DANK ( wenn ER nix dagegen tut, dass die UNVERNÜNFTIGEN weiterhin glauben, IHM würde ein beschnittener Penis besser gefallen, als SEINE PROTOTYPEN ihn schon immer tragen ...??? ) - im konkreten Fall manchmal einfach sekundär.
Auch hier.
Bitte kommen Sie , verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus Ihrer offenbar und aktiv demonstrierten Tatenlosigkeit und helfen Sie bitte mit, die nötige Diskussion dieses Themas bis zum Erfolg der Abschaffung dieses dummen (!!!) Rituals weiter zu führen. Bitte helfen Sie damit allen "Anti- Kinder - Beschneidungs - AktivistInnen" dabei, künftigen Generationen kleiner wehrloser Jungen ihre körperliche Unversehrtheit und ihre spätere unvoreingenommenen und psychisch unversklavte Entscheidungsfreiheit zu erhalten.
"Unversklavt" sei ein unangemessenes und unverschämtes Reizwort ? Wer das denkt, hat noch nicht genug überlegt, was hier weiterhin - wie schon immer - stattfindet: dass Eltern Besitzrechte an der religiösen und persönlichen Zukunft ihrer Kinder rigoros und militant und laut durchsetzen.
Sonst hätte dieser Gesetzes - Irrsinn, der die richtige und mutige Entscheidung eines Kölner Gerichts aus dem Jahre 2012, dass die medizinisch unbegründete Amputation der Vorhaut bei einem kleinen Kind prinzipiell Unrecht ist, außer Kraft setzen musste, nicht zu Stande kommen müssen, wenn nicht dieser lauten gesellschaftliche Krakeelerei rücksichtslos egozentrischer und ausgerasteter Traditionalsten mehr Respekt gezollt worden wäre, als den humanistischen aufgeklärten Idealen der Kultur in unserem HEUTIGEN LAND. Diese hat nichts mehr mit den Faschisten gemein - außer einer Vergangenheit.
Und "Vergangenheit" gibt und gab es immer schon und überall auf der Welt - aber stets der Gegenwart weichend!
Bitte beteiligen Sie sich in Ihrem Leben und beruflichen Umkreis an der Diskussion zugunsten der Unversehrtheit wenigstens erstmal der Kinder und der humanistischen Werte in unserem Land - später geht es dann sicher auch an die Beendigung aller möglichen Kriege der Erwachsenen in Gegenden der Welt, wo es oft genau um den richtigen Glauben geht, so krakeelen und glauben es in diesenm Gegenden alle mögliche Doofen - und zwar alles andere als GOTT SEI DANK !!!

Dr. Ernst Weiland 24.04.201411:06 Uhr

Nicht genügend berücksichtigt?

Es tut mir leid, aber auch mit den formulierten 5 Bedingungen ist das Kindeswohl nicht hinreichend berücksichtigt, sondern bedeutet lediglich wieder einmal das Zurückweichen unserer Rechtskultur, medizinischen Ethik und sogar der Menschenrechte gegenüber archaischen Riten!

Der Gesetzgeber hätte sich vielleicht weniger schwer mit einem Verbot der Beschneidung getan, wenn nicht ausgerechnet auch unsere jüdischen Mitbürger davon betroffen gewesen wären. So aber holt uns die Vergangenheit von 12 Jahren Hitler-Regime wieder ein und führt Grundrechte, deren Nichtbeachtung man gerade diesem Regime zu Recht anlastete (unnötige medizinische Eingriffe an Menschen ohne deren Einwilligung)ad absurdum!

Religionsfreiheit muss auch Grenzen haben, sie kann nicht einfach als Rechtfertigung für Menschen- oder Kinderrechtsverletzungen herhalten! Wer offensichtlich parteiübergreifend nicht bereit ist, unsere Rechtskultur zu pflegen, zu schützen und zu verteidigen und diese, leider auch in anderen Bereichen, immer wieder zugunsten anderer Kulturen aufgibt, muss sich über die Tatsache, dass immer neu und mehr gefordert wird sowie dass man unsere Gesetze nicht mehr ernst nimmt, nicht wundern.

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