Lauterbach klagt Ärzte an
Patientenakten nach Kunstfehlern manipuliert?
Schwere Vorwürfe von Professor Lauterbach: Viele Ärzte manipulieren Patientenakten, um Behandlungsfehler zu vertuschen. Das soll Lauterbach zumindest "Report Mainz" gesagt haben. BÄK-Chef Montgomery kontert die Attacke scharf.
Veröffentlicht:BERLIN (sun/af). SPD-Politiker Professor Karl Lauterbach hat Nachbesserungen am geplanten Patientenrechtegesetz gefordert. Er warf den Ärzten vor, die Daten in Patientenakten nach Behandlungsfehlern häufig nachträglich zu manipulieren.
Davor seien Patienten auch mit dem geplanten Patientenrechtegesetz nicht ausreichend geschützt. Das geht aus einer Mitteilung der Sendung "Report Mainz" hervor, der Lauterbach ein Interview gegeben hat.
"Die Manipulation von Patientenakten ist tatsächlich eine Unkultur, die mehr und mehr zunimmt", so Lauterbach.
Lauterbach forderte darin einen Entschädigungsfonds von Krankenkassen und Ärzten, um Opfern ärztlicher Behandlungsfehler schnell zu helfen. Die Sendung lief am Dienstag um 21:45 Uhr in der ARD.
Keine Statistiken verfügbar
Statistiken, wie viele Patientenakten gefälscht würden, um Behandlungsfehler zu vertuschen, gebe es nicht, sagte Susanne Mauersberg von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Grund: Anwälte rieten ihren Mandanten meist davon ab, bei vermuteten Behandlungsfehlern vom zivilrechtlichen in ein strafrechtliches Verfahren zu wechseln, weil dies länger dauern könne. Zudem gingen die Originalakten dann an die Staatsanwaltschaften.
Grafologische Gutachten ohne Originalakten einzuholen, sei schwierig. Deshalb würden manipulierte Akten vor Gericht nie relevant.
Das Patientenrechtegesetz schaffe keine Abhilfe. "Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten, die Beweismittel hält zu 100 Prozent der Arzt", sagte Mauersberg.
Montgomery kontert Vorwürfe
Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, wies die Verdächtigungen scharf zurück.
Es werde oft einfach nur behauptet, Ärzte fälschten Patientenakten. "Das muss erst einmal bewiesen werden".
Mit Sicherheit sei die Manipulation "kein massenhaftes Problem." Das Fälschen von Dokumenten sei strafbar. "Darüber müssen wir nicht diskutieren", so der BÄK-Chef.
Änderungen im geplanten Patientenrechtegesetz seien jedoch nicht sinnvoll. "Wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt, gilt bereits heute die Beweislastumkehr", sagte der BÄK-Chef der "Ärzte Zeitung".
Dies sei bislang Richterrecht und werde mit dem geplanten Patientenrechtegesetz kodifiziert.Das Patientenrechtegesetz wird am kommenden Freitag erstmals im Bundestag beraten.