Präimplantation
Kein Konsens über Regeln für Gentests
Die Zahl der PID-Zentren entzweit weiter Bundesregierung und Länder. Eine Einigung, wie manche Medien berichten, gibt es immer noch nicht.
Veröffentlicht:BERLIN. Im Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist zwischen Bundesgesundheitsministerium und Ländern keine Einigung in Sicht.
Das BMG wies Medienberichte zurück, wonach ein Konsens über die strittige Verordnung erzielt wurde. Im Kern geht es darum, ob die Zahl der PID-Zentren begrenzt wird oder nicht.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert, es dürfe keinen Rechtsanspruch von Zentren auf Zulassung geben. Die Länder wollen damit die Zahl der Einrichtungen eng begrenzen.
Am Freitag positioniert sich das Bundesrats-Plenum in dieser Frage. Die "Berliner Zeitung" hatte berichtet, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sei auf die Linie der Länder eingeschwenkt.
Bisher vertritt das BMG unter Verweis auf die Freiheit der Berufsausübung die Position, es könne kein einzelfallbezogenes Zulassungsverfahren geben.
Die Länder hätten im Gegenzug auf ihre Forderung verzichtet, in jedem Land nur eine Ethikkommission zu erlauben, hieß es.
Das Ministerium erklärte, es sei "nicht bekannt, ob die Länder auf die Vorschläge des BMG eingehen. Es wäre aber gut, damit bald Rechtsklarheit herrscht und betroffene Paare die PID durchführen dürfen", so ein Sprecher. (fst/sun)