Zulassung

Erstes deutsches PID-Zentrum in Lübeck

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LÜBECK. Das erste deutsche PID-Zentrum wird zum 1. März in Lübeck zugelassen. Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium hat dem Zentrum für Humangenetik am Ambulanzzentrum des UKSH am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Lübeck nach einer Prüfung die Zulassung als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik (PID-Zentrum) erteilt. Das Zentrum erfüllt die nach der entsprechenden Bundesverordnung vorgegebenen Voraussetzungen.

Das MVZ hatte Mitte November 2013 die Zulassung beantragt. Zu dem PID-Zentrum wird neben dem Fachbereich Humangenetik auch der Fachbereich Reproduktionsmedizin gehören.  

PID ist in Deutschland grundsätzlich verboten, darf aber aufgrund einer entsprechenden Änderung des Embryonenschutzgesetzes in streng geregelten Ausnahmefällen vorgenommen werden:

1. Bei einer genetischen Erkrankung der Frau und/oder des Mannes, von der die Eizelle beziehungsweise die Samenzelle stammt und für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegend Erbkrankheit besteht.

2. Für die Untersuchung auf eine schwerwiegende Schädigung eines Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.

Eine PID darf nur an einem zugelassenen PID-Zentrum vorgenommen werden, das die Anforderungen an die diagnostischen, medizinischen, personellen und technischen Möglichkeiten im Bereich der Humangenetik und der Reproduktionsmedizin erfüllen muss.

Voraussetzung ist eine ausführliche Aufklärung und Beratung zu den möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Folgen dieses Verfahrens. Zudem muss für eine PID eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission jeden Einzelfall prüfen und zustimmend bewerten.

Für das PID-Zentrum in Lübeck ist die gemeinsame Ethikkommission norddeutscher Länder zuständig. Sie ist wie berichtet bei der Ärztekammer Hamburg angesiedelt und soll in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. (di)

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