Im Jahr 2025 Sozialausgleich für alle GKV-Mitglieder?

Der von der Koalition geplante Sozialausgleich bei den Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte den Staatssäckel in einigen Jahren erheblich belasten, so das Ergebnis einer aktuellen Studie.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Der staatliche Sozialausgleich für GKV-Mitglieder wird kommen.

Der staatliche Sozialausgleich für GKV-Mitglieder wird kommen.

© Lucky_Luck / fotolia.com

KÖLN. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 20 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würde ein Drittel aller GKV-Mitglieder Anspruch auf den staatlichen Sozialausgleich haben, bei 50 Euro wären es schon 72,4 Prozent. Bei den über 65-Jährigen betrügen die Quoten 35,8 Prozent beziehungsweise 92,3 Prozent.

Das haben Dr. Markus Lüngen und Guido Büscher vom Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie an der Universität zu Köln (IGKE) in einem Beitrag für die Reformkommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes errechnet.

Den Reformplänen der schwarz-gelben Koalition zufolge haben Mitglieder der GKV dann Anspruch auf einen Sozialausgleich, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens überschreitet. Bei einem Zusatzbeitrag von 20 Euro wären 14,8 Millionen Haushalte betroffen, bei 50 Euro 27,8 Millionen Haushalte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll von der Bundesregierung prospektiv festgesetzt werden: Den zu erwartenden Einnahmen der GKV werden die erwarteten Ausgaben gegenübergestellt, die Differenz wird durch die Zahl der GKV-Mitglieder geteilt. Weil sie den Steuerhaushalt entlasten will, hat die Politik nach Einschätzung von Lüngen und Büscher dabei einen Anreiz, die finanzielle Ausstattung der Kassen eher positiv einzuschätzen und den Zusatzbeitrag gering zu bemessen.

"Folge ist, dass weniger Mitglieder den Sozialausgleich erhalten, obgleich dieser ihnen bei einer korrekten Schätzung zugestanden hätte", schreiben die Autoren. Zudem würden die anspruchsberechtigten Mitglieder einen niedrigeren Zuschuss als bei korrekter Schätzung erhalten. Bezieher niedriger Einkommen können dadurch über die gesetzlich vorgesehenen zwei Prozent hinaus belastet werden. "Festsetzungen des Zusatzbeitrags durch die Regierung können zukünftig für den Einzelnen somit weitaus gravierendere finanzielle Folgen haben als Tarifabschlüsse."

Da die GKV-Beitragssätze gedeckelt sind, müssen Kostensteigerungen künftig ausschließlich über Zusatzbeiträge bestritten werden - wegen des Sozialausgleichs also zunehmend mit Steuermitteln, prognostizieren Lüngen und Büscher. Bei einer Ausgabensteigerung von jährlich zwei Prozent hätte ab 2025 jedes GKV-Mitglied Anspruch auf einen Sozialausgleich. "Dass eine Regierung die de facto verstaatlichte Finanzierung des Wachstums des Gesundheitswesens innerhalb gerade mal 15 Jahren plant, ist erstaunlich."

Sollten die Ausgaben pro Jahr um vier Prozent steigen, hätte nach den Berechnungen des IGKE in zehn Jahren jedes Mitglied, das nicht mehr als rund 5000 Euro monatlich verdient, Anspruch auf staatlichen Zuschuss.

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