Hausarztvertrag soll auch Weg zum Facharzt verkürzen
Vertrag zwischen KV Westfalen-Lippe und Vereinigter IKK sieht schnelle Facharztbehandlung für Versicherte vor, die vermutlich lange am Arbeitsplatz ausfallen.
Veröffentlicht:KÖLN. In Westfalen-Lippe haben die Vereinigte IKK und die KV Westfalen-Lippe (KVWL) das erste Facharztmodul auf den Weg gebracht, das den zwischen beiden geschlossenen Hausarztvertrag ergänzt.
Dabei geht es um die bessere Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten bei der Versorgung von arbeitsunfähigen Patienten.
An dem Vertrag, der seit dem 1. Januar 2011 gilt, können sich vom Augenarzt bis zum Schmerztherapeuten alle Fachärzte beteiligen, die direkten Patientenkontakt haben.
Sie verpflichten sich, Patienten innerhalb von fünf Werktagen einen Termin zu geben, bei denen ein Kollege, der an der hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, eine absehbar länger andauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Die Patienten sollten beim Facharzt in der Regel nicht länger als 30 Minuten warten.
Aufgabe des Facharztes ist es, innerhalb von fünf Tagen nach dem Vorstellungstermin dem Hausarzt einen standardisierten Bericht und eine Kurzinformation an die Vereinigte IKK zu senden. Für die innerhalb des Vertrags erbrachten Zusatzleistungen erhält er eine Add-on-Vergütung von 30 Euro.
"Durch die engere Abstimmung der Mediziner und eine koordinierte Behandlung wollen wir einerseits erreichen, dass jeder Patient eine qualitativ hochwertige, auf ihn zugeschnittene Therapie erhält", sagt Dr. Heinz Giesen, Leiter der Vertragsabteilung bei der Vereinigten IKK.
Das sichere dem Patienten Lebensqualität. "Andererseits können wir so die Behandlungsdauer und damit die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit für den Versicherten verkürzen", sagt er.
Die KVWL sieht die Andockung der fachärztlichen Versorgung an den Hausarztvertrag als konsequenten Schritt zur Weiterentwicklung der Versorgung.
Hausarztverträge ständen für die KVWL nicht solitär, sagt der Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden. "Der Vertrag mit der Vereinigten IKK bietet uns die Möglichkeit, die Versorgung aktiv neu zu gestalten und zusätzliche Honorare für Haus- und Fachärzte nach Westfalen-Lippe zu holen."
Der Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach Paragraf 73c SGB V soll kein Einzelfall bleiben.
"Wir denken daran, in der nächsten Zeit mit unserem Vertragspartner KVWL weitere auf bestimmte Krankheitsbilder abgestimmte Facharztmodule einzuführen", sagt Giesen.
Über Einzelheiten müsse aber noch verhandelt werden. Der Hausarztvertrag mit der KVWL werde von den Versicherten gut angenommen. "Die Einschreibungen steigen stetig", sagt er. Konkrete Zahlen nennt die Vereinigte IKK aber nicht. Der Vertrag ist seit 1. Januar vergütungswirksam.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Jetzt beginnt der Systemvergleich