Ambulante Therapie jetzt auch bei Drogensucht

Veröffentlicht:

BERLIN (af). Suchtkranke Menschen müssen nicht immer abstinent sein, wenn sie eine ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen und dies von der Kasse bezahlt haben wollen. Diese Ausnahme von der Regel hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Voraussetzung ist laut dem Beschluss, dass die Betroffenen bereits von sich aus etwas getan haben, um von der Droge loszukommen. Die psychotherapeutische Behandlung wird bei bestehender Abhängigkeit von der Kasse dann übernommen, wenn der Patient am Ende von höchstens zehn Sitzungen keine Drogen mehr nimmt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erhebung von AOK und Deutscher Krebsgesellschaft

Mehr Versicherte nutzen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Im Vordergrund Savanne und eine Giraffe, im Hintergrund der Kilimandscharo.

© espiegle / stock.adobe.com

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger