DAK Gesundheit nervt Hausärzte
Ein Brief der DAK Gesundheit an tausende Hausärzte sorgt für Wirbel. Die Kasse ermahnt die Empfänger darin, mit dem Aut-idem-Kreuz vorsichtiger umzugehen - und verweist auf eine "Aut-idem-Quote". Die gibt es aber offenbar gar nicht.
Veröffentlicht:KÖLN (iss). Mit einem Schreiben an rund 10.000 Hausärzte zum Thema "aut idem" hat die DAK Gesundheit bundesweit für Irritationen gesorgt.
Die Krankenkasse will erreichen, dass die Ärzte ihren Umgang mit dem Aut-idem-Kreuz überprüfen und den Ausschluss des Austauschs von Arzneimitteln auf medizinisch begründete Einzelfälle begrenzen.
Die Krankenkasse macht die angeschriebenen Hausärzte darauf aufmerksam, dass sie im Vergleich zu ihrer Fachgruppe überdurchschnittlich häufig das Aut-idem-Kreuz setzen.
Dabei teilt sie den Angeschriebenen ihre individuelle "Aut-idem-Quote" im Vergleich zum Fachgruppen-Soll mit.
Weder bedrohen noch einschüchtern
Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben inzwischen darauf hingewiesen, dass es keine derartige mit den Kassen vereinbarte Quote gibt.
Es sei auch nicht Sache der Krankenkassen, sich direkt mit Ärzten in Verbindung zu setzen, sagt der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Wolfgang-Axel Dryden.
Das sei nur statthaft, wenn es um den konkreten Behandlungsfall eines Versicherten gehe. "Alle anderen Ansprachen sind als reines, informelles Gesprächsangebot zu verstehen, auf das unsere Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht reagieren müssen", betont Dryden.
Die DAK Gesundheit habe die KVen über das Schreiben informiert, sagte Sprecher Jörg Bodanowitz. Die Kasse wolle die Ärzte weder bedrohen noch einschüchtern, betont er.
"Es geht uns um den Dialog und nicht darum, als Krankenkasse die Muskeln spielen zu lassen."
Hotline für Ärzte
Die DAK Gesundheit habe für die Ärzte eine Hotline eingerichtet, einige rufe sie auch direkt an, sagt Bodanowitz.
Es sei - nicht zuletzt mit Blick auf die Rabattverträge - aus wirtschaftlichen Gründen notwendig, dass die Ärzte sorgsam mit dem Aut-idem Kreuz umgehen, sagt er.
"Wenn keine medizinische Begründung vorliegt, gibt es keinen Grund, den Austausch auszuschließen."