Sozialversicherung

Regierung plant höhere Beiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung soll 2013 steigen. Für Ärzte als Arbeitgeber führt dies zu einer Personalkostenentlastung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Gehaltsabrechnung: Veränderungen soll es zum 1. Januar geben.

Gehaltsabrechnung: Veränderungen soll es zum 1. Januar geben.

© Fotomek / fotolia.com

BERLIN. Die Bundesregierung plant eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung. Entschieden wird darüber voraussichtlich im Oktober, in Kraft treten wird die Änderung zum 1. Januar.

Ursächlich für die turnusmäßig anstehende Entscheidung sind neue Tarifabschlüsse, die insgesamt zu einem höheren Niveau der Löhne und Gehälter geführt haben.

Die Prüfung ist ein übliches Prozedere für die jährliche Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (SVRechGrV).

Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen - das Ausmaß der Anpassung entspricht dem Durchschnitt der Tarifsteigerungen - werden auch Besserverdienende entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an steigenden Ausgaben und Leistungen der Sozialversicherung beteiligt.

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die jährliche Bemessungsgrenze derzeit bei 69.600 Euro (Ost: 58.800 Euro), in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 45.900 Euro.

Potenzial für Prämien und Beitragssenkungen

Die Erhöhung dieser Grenze führt zu Mehreinnahmen in der Sozialversicherung. Das erhöht den Spielraum für Beitragssatzsenkungen.

Zumindest in der Rentenversicherung ist geplant, aufgrund der ohnehin hohen Überschüsse den Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte zu senken. Das wird Ärzte als Arbeitgeber hälftig entlasten.

Dagegen wird die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Ärzte als Arbeitgeber kaum treffen, weil ihre Medizinischen Fachangestellten allenfalls in Ausnahmesituationen Gehaltskategorien jenseits von 45.900 Euro erreichen werden.

Zusammen mit der Beitragsbemessungsgrenze soll auch die Pflichtversicherungsgrenze steigen (zur Zeit 50.850 Euro), ab der GKV-Versicherte in die PKV wechseln können.

Angesichts der GKV-Überschüsse gibt es zwei Handlungsoptionen: Schütten die Krankenkassen Prämien an ihre Versicherten aus, dann werden die Arbeitgeber daran nicht beteiligt. Die Prämie gehört allein dem Versicherten.

Anders im Fall einer gesetzlichen Beitragssatzsenkung (gegenwärtig 15,5 Prozent). Dann würden auch die Arbeitgeber um die halbe Beitragssenkung entlastet werden.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 08.09.201221:41 Uhr

SVRechGrV - leicht gemacht!

Die jährliche Anpassung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (SVRechGrV) ist beliebte Manövriermasse jeder Bundesregierung. Sie ist n i c h t zustimmungspflichtig für Bundestag und Bundesrat und wird gerne wahltaktisch nach Gutsherrenart als Kabinettsbeschluss auf dem Verordnungsweg entschieden.

Hier soll vermutlich die auseinanderweichende Einkommensschere (gesteigerte Spitzenverdienste - viel zu niedrige Mindestlöhne) bedient werden. Während bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5.600 € (West) und 4.800 € (Ost) mit 19,6% vom RV-Bruttoeinkommen beträgt, liegt sie für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit 15,5% vom SV-Brutto (Arbeitnehmer 8,2% - Arbeitgeber nur 7,3%) bei viel zu niedrigen 3.825 Euro mtl. Quelle:
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rechhengroessen-sozialversicherung-2012.html

Wenn der Krankenkassen-Beitrag für Gutverdiener um ganze 110 € pro Jahr (9,17 € mtl.) steigen soll, ist das nicht mehr als ein Witz, da Alles oberhalb der GKV-BBG b e i t r a g s f r e i bleibt! Bei 8.000 Euro mtl. Brutto werden derzeit für 50.100 Euro k e i n e GKV-Beiträge abgeführt! Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, bis zu der GKV-Versicherungspflicht besteht, ist reine Kosmetik. Der GKV-Beitragssatz könnte sofort auf 12 Prozent gesenkt werden, wenn die BBG deutlich und durchaus gerecht für Alle e r h ö h t würde. Funktioniert bei der Rente auf hohem Niveau prächtig!

Mf+kG, Dr. med. Th. G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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