Infektionsschutz

Kassen zahlen Keimsanierung

Veröffentlicht:

BERLIN. Die gesetzliche Krankenversicherung muss in bestimmten Fallkonstellationen die ambulante MRSA-Sanierung vergüten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Die Besiedelung mit MRSA könne eine Behandlung notwendig machen. Dies gelte für von MRSA besiedelte Menschen, die zwei oder mehr Risikofaktoren aufwiesen.

Dazu gehörten Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen, Dialyse, liegende Katheter, Antibiotika und Pflegebedürftigkeit.

Der GBA hat damit einen Auftrag aus dem Juni 2011 umgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt seither, dass ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem MRSA vergütet werden müssen. (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Chaos Computer Club deckt Sicherheitslücken auf

Erstaunlich: So einfach gelingen Angriffe auf die ePA

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chaos Computer Club deckt Sicherheitslücken auf

Erstaunlich: So einfach gelingen Angriffe auf die ePA

Randomisierte kontrollierte Studie

Herzinsuffizienz: Welchen Einfluss Training wirklich hat

Lesetipps
Kalenderblatt mit 1. Januar 2025

© [M] Coloures-Pic / stock.adobe.com

Neuerungen im Überblick

Das alles ändert sich für Arztpraxen in 2025

Einer jungen Frau ist schwindelig.

© doucefleur / stock.adobe.com

Blutdruck im Stehen

Sieben Fehlannahmen über orthostatische Hypotonie