Schwerhörigkeit

Kassen verdoppeln Festbeträge für Hörgeräte

Von rund 421 auf 785 Euro steigt der Festbetrag für Hörhilfen von schwerhörigen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Nachsorge wird ab November gesondert vergütet.

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BERLIN. Die gesetzlichen Krankenkassen werden ihre Ausgaben für Hörgeräte erhöhen. Das hat der GKV-Spitzenverband Anfang Juli beschlossen.

Ab dem 1. November 2013 steigt der Festbetrag für schwerhörige Versicherte über 18 Jahren fast um das Doppelte: von derzeit rund 421 Euro auf rund 785 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Anders als bisher wird die Nachsorge künftig gesondert vergütet.

Die Ausgaben aller Kassen für Hörhilfen könnten damit jährlich auf nahezu eine Milliarde Euro steigen, schätzt der Spitzenverband.

Mit der Vergütungsänderung hat der Verband auch technische Anforderungen an Hörgeräte festgelegt. So müssen Hörhilfen Digitaltechnik nutzen, mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme anbieten, Rückkopplungen und Störschall unterdrücken sowie die Leistung auf maximal 75 Dezibel verstärken können.

"Eine Marktanalyse und Gespräche mit Herstellern und Betroffenenvertretern haben gezeigt, dass dieser Schritt für eine angemessene Versorgung notwendig ist", kommentierte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, den Beschluss.

Kassen und Hersteller müssen die Versorgung gewährleisten, ohne dass Versicherte über die gesetzliche Zuzahlung hinaus aufzahlen müssen. Daher rät der Spitzenverband, Versicherte sollen den Hörgeräteakustiker nach aufzahlungsfreien Produkten fragen.

Für erwachsene Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit gilt bereits seit März dieses Jahres ein höherer Festbetrag (rund 787 Euro ohne Mehrwertsteuer).

Pro Jahr erhalten nach Angaben des Spitzenverbandes mehr als 500.000 Versicherte ein Hörgerät. (eb)

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