Neu ab 1. August 2013

Schnitt bei Kassenschulden tritt in Kraft

Die Koalition fährt die Ernte ein. Am 1. August treten mehrere ihrer neuen Gesetze in Kraft. So müssen säumige Beitragszahler der Krankenkassen für ihre Schulden weniger Zinsen bezahlen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Gesetzlich versicherte, die ihrer Krankenversicherung Beiträge schuldig geblieben sind, müssen künftig weniger Zinsen bezahlen.

Gesetzlich versicherte, die ihrer Krankenversicherung Beiträge schuldig geblieben sind, müssen künftig weniger Zinsen bezahlen.

© niehoff / imago

Für Menschen ohne Krankenversicherung beginnt heute eine Uhr zu ticken. Mit dem heutigen Tag ist das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" in Kraft.

Das ist ein weiterer Ansatz der Regierung, die seit dem 1. April 2007 geltende Versicherungspflicht durchzusetzen. Profitieren könnten davon deutlich mehr als eine halbe Million freiwillig gesetzlich Versicherter mit Beitragsschulden und rund 144.000 Nichtzahler in der Privatassekuranz.

Der GKV-Spitzenverband beziffert die laufenden Beitragsrückstände auf 872 Millionen Euro (Stand Januar 2013). In der PKV sind durch die Nichtzahler Rückstände von bislang knapp 750 Millionen Euro aufgelaufen.

Die Uhr beginnt heute zu ticken

Wer sich bis zum 31. Dezember bei einer Kasse meldet, dem werden die rückständigen Beiträge seit April 2007 und Säumniszuschläge von fünf Prozent je Monat erlassen.

Wer die neue Chance verstreichen lässt, dem werden die seit 2007 aufgelaufenen Schulden ermäßigt, aber nicht vollständig erlassen.

Für unregelmäßige Beitragszahler und freiwillig gesetzlich Versicherte im Zahlungsrückstand werden die Zinsen rückwirkend von fünf auf ein Prozent im Monat gesenkt. Das sind aber immer noch stolze zwölf Prozent im Jahr.

In Fällen von Hilfebedürftigkeit springt das Jobcenter in die Bresche und übernimmt die Beiträge, solange der Betroffene Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht.

Freiwillig versicherte Selbstständige, die wegen schlechter Auftragslage keine Beiträge bezahlen können, müssen ebenfalls nur noch den ermäßigten Zinssatz bezahlen. Zusätzlich können sie mit der Kasse über einen verringerten Beitragssatz verhandeln.

In allen Fällen kann die Kasse von sich aus auch alle Schulden niederschlagen.

Neue Regeln für die private Versicherung

Die Uhr tickt auch für Menschen, die nicht versichert sind und der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Ihre Versicherungspflicht begann mit dem 1. Januar 2009.

Bis 31. Dezember 2013 können sie nun einen Vertragsabschluss verlangen. Dafür dürfen keine Prämienzuschläge fällig werden. Wer die Frist versäumt, muss einen Prämienzuschlag von bis zu 15 Monatsbeiträgen entrichten.

Ein ab heute geltender Notlagentarif soll Menschen helfen, die die Beiträge für ihre private Krankenversicherung vorübergehend nicht aufbringen können. Der Notlagentarif konzentriert sich vor allem auf Leistungen der Akutversorgung.

Dafür sollen die Versicherten zwischen 100 und 125 Euro im Monat bezahlen. Die bisher übliche zwangsweise Eingruppierung säumiger Privatversicherer in den Basistarif soll entfallen. Altersrücklagen werden im Notlagentarif nicht gebildet.

Gesetzgeber droht Ärzten mit Knast

Mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes bringt der Gesetzgeber etwas mehr Staat in das bislang weitgehend privat organisierte Transplantationswesen in Deutschland.

Ab heute neu ist, dass Ärzten Haft droht, die die Warteliste manipulieren, um Patienten zu bevorzugen. Bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafen können dann fällig werden.

Neu ist auch, dass das Bundesgesundheitsministerium die Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) genehmigen muss.

BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery will sich nicht gegen den Zugriff des Staates auf die Richtlinien zur Transplantationsmedizin sträuben.

"Wir haben nichts gegen den Genehmigungsvorbehalt", sagte Montgomery bei mehreren Gelegenheiten. Sinnvoll sei er aber nicht, da das Ministerium ohnehin an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligt sei.

Sollte aber einmal ein Gesundheitsminister per Erlass in den Inhalt zum Beispiel von Hirntodkriterien eingreifen wollen, halte er dies für problematisch.

Apotheker erhalten nachts mehr Geld

Bereitschaftsdienste sollen sich für Apotheker zumindest etwas lohnen. Für Dienste zwischen 20 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen erhalten sie eine Pauschale von 200 Euro.

Dies ist unabhängig vom bisherigen Zuschlag je während der Nacht bedientem Kunden. Nutznießer des ab heute geltenden Gesetzes sollen die Apotheker auf dem Land sein.

Die Kassen rechnen dafür mit zusätzlichen Ausgaben von 100 Millionen Euro im Jahr.

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