Krankengeld

KBV und Kassen rüsten bei AU-Formularen ab

Berichte der Patientenberatung zeigen Wirkung: Die Regeln für den AU-Bezug sollen transparenter werden.

Veröffentlicht:

BERLIN. GKV-Versicherte sollen künftig unbürokratischer Krankengeld sowie andere Leistungen beantragen können. KBV und GKV-Spitzenverband wollen dafür die bislang unterschiedlichen Antragsformulare zusammenlegen. Dies teilte am Montag der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen in einer Pressekonferenz mit Karl-Josef Laumann mit, dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Die KBV-Initiative ist eine Reaktion auf den jüngsten Jahresbericht der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Darin war der bürokratische Aufwand beim Bezug von Krankengeld als eines der drängendsten Probleme der Versicherten benannt worden.

Die neuen Formulare von KBV und GKV sollen Abhilfe schaffen. Sie werden, so Gassen, in leicht verständlicher Sprache darüber informieren, was bei einer Beantragung und einer lückenlose AU-Bescheinigung zu berücksichtigen sei. Gassen kündigte auch an, die Zahl der Formulare für einen Reha-Antrag senken zu wollen.

"Wir wollen die Hürden für eine medizinisch erforderliche Rehabilitation abbauen", sagte er.

UPD-Berater hatten berichtet, viele Versicherte würden aufgrund der gesetzlichen Fristen aus dem Krankengeldbezug herausfallen, obwohl sie noch nicht genesen sind. Jürgen Graalmann, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes, verwies dazu auf eine Initiative im Bundesrat.

Das Land Niedersachsen hat beantragt, die Regelungen zum Entlassmanagement aus dem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung auf die Verfahren zum Krankengeld-Bezug zu übertragen.

Patienten, die ihren Klinikaufenthalt am Freitag beenden, müssen sich erst am Montag beim niedergelassenen Arzt melden, um eine weitere Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Anders beim Krankengeld: Wer am Freitag gesundgeschrieben wird und erst am Montag einen Arzt aufsucht, hat keinen weiteren Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.

"Für das Wochenende war damit der AU-Nachweis nicht erbracht. Wir als Krankenkasse können jedoch nur zahlen, wenn der Patient nahtlos krankgeschrieben ist", sagte Graalmann.Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) schafft einen neuen gesetzlichen Rahmen für Versicherte, die Krankengeld beziehen. Sie haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch ihre Krankenkasse. Sie müssen dabei umfassend informiert werden und schriftlich darin einwilligen.

Der Patientenbeauftragte Laumann reagiert damit ebenfalls auf Kritik seitens der UPD. (wer)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Bronchoflex Tubus ist ein flexibles Instrument

Forschungsbürokratie darf nicht ausufern

Krebsmedizin will neuen Digitalisierungsimpuls setzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen